Taanit — Blatt 13b
1Die mannbare Jungfrau darf sich während der Trauer ihres Vaters nicht verunstalten. Demnach darf dies die unerwachsene.
2Dies gilt wohl vom Baden. Worin: wenn in warmem Wasser, wieso darf es die mannbare Jungfrau nicht, R. Ḥisda sagte ja, der Trauernde dürfe nicht einmal einen Finger in warmes Wasser stecken; doch wohl in kaltem!? – Nein, dies gilt vom Schminken und Pudern.
3Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: R. Abba der Priester erzählte im Namen R. Jose des Priesters: Als R. Jose b. Ḥanina seine Söhne starben, badete er innerhalb der sieben Trauertage in kaltem Wasser. –
4Ich will dir sagen: ihm folgten die Trauerfälle aufeinander. Es wird nämlich gelehrt: Wenn ihm die Trauerfälle aufeinander folgen und das Haar ihm lästig wird, so darf er es ein wenig mit einem Rasiermesser stutzen, auch darf er sein Gewand im Wasser waschen. R. Ḥisda sagte: Nur mit einem Rasiermesser, nicht aber mit einer Schere; nur mit Wasser, nicht aber mit Natron, nicht mit Sand und nicht mit Aloe.
5Manche lesen: Raba sagte: Der Trauernde darf während der sieben Trauertage nicht kalt baden. – Womit ist dies anders als Fleisch und Wein? – Diese [genießt man], um den Kummer zu vertreiben.
6Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Die mannbare Jungfrau darf sich [während ihrer Trauer] nicht verunstalten. Demnach darf dies die unerwachsene. Worin: wenn in warmem Wasser, wieso darf es die mannbare Jungfrau nicht, R. Ḥisda sagte ja, der Leidtragende dürfe nicht einmal einen Finger in warmes Wasser stecken; doch wohl in kaltem!? – Nein, dies gilt vom Schminken und Pudern.
7R. Ḥisda sagte: Hieraus zu entnehmen, daß dem Trauernden während der sieben Trauertage das Kleiderwaschen verboten ist. Die Halakha ist, der Trauernde darf während der sieben Trauertage den ganzen Körper weder kalt noch warm baden; Gesicht, Hände und Füße darf er nicht warm, wohl aber kalt. Salben ist ganz und gar verboten, wenn aber, um den Schmutz zu entfernen, so ist es erlaubt.
8Wo schalte man das Fastengebet ein? – R. Jehuda führte seinen Sohn R. Jiçḥaq umher und trug ihm vor: Wenn ein Einzelner sich ein Fasten auferlegt, so bete er das Fastengebet. Wo spreche man ihn? Zwischen dem Segen von der Erlösung und dem von der Heilung.
9R. Jiçḥaq wandte ein: Darf denn ein Einzelner für sich einen Segen einfügen!? Vielmehr, sagte R. Jiçḥaq, schalte man ihn in den Segen ‘Er erhört das Gebet‘ ein. Ebenso sagte auch R. Šešeth, man schalte ihn in den Segen ‘Er erhört das Gebet’ ein.
10Man wandte ein: Ein Unterschied zwischen einem Einzelnen und einer Gemeinde besteht nur darin, indem jener achtzehn Segenssprüche spricht, dieser aber neunzehn Segenssprüche. Was heißt ‘Einzelner’ und was heißt ‘Gemeinde’: wollte man sagen, unter ‘Einzelner’ sei der einzeln Betende und unter ‘Gemeinde’ der Gemeindevertreter zu verstehen, so spricht ja dieser nicht neunzehn, sondern vierundzwanzig Segenssprüche!?
11Wahrscheinlich ist dies wie folgt zu verstehen: ein Unterschied zwischen demjenigen, der sich ein Einzelfasten auferlegt hat, und demjenigen, der sich ein Gemeindefasten auf erlegt hat, besteht nur darin, indem jener achtzehn Segenssprüche spricht, dieser aber neunzehn Segenssprüche. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß der Einzelne einen Segensspruch für sich einfüge!? –
12Nein, tatsächlich ist darunter der Gemeindevertreter zu verstehen, wenn du aber einwendest, dieser spreche ja vierundzwanzig Segenssprüche, so gilt dies von den ersten drei Fasttagen, an denen die vierundzwanzig Segenssprüche nicht gesprochen werden. –
13Etwa nicht, es wird ja gelehrt, ein Unterschied zwischen den ersten drei und den mittelsten drei Fasttagen bestehe nur darin, indem an jenem die Arbeit erlaubt ist und an diesem die Arbeit verboten ist. Hinsichtlich der vierundzwanzig Segenssprüche aber gleichen sie einander!? –
14Manchen [Unterschied] lehrt er, und manchen läßt er fort. – Was läßt er noch außerdem fort!? Und ferner, er lehrt ja ‘nur darin’!? – Vielmehr, der Tanna spricht nur von den Verboten und nicht von den Gebeten. Wenn du aber willst, sage ich: die vierundzwanzig Segenssprüche werden auch an den mittelsten nicht gelesen. –
15Etwa nicht, es wird ja gelehrt: Ein [Unterschied] lehrt er, und manchen läßt er fort. – Was läßt er noch außerbesteht nur darin, indem an diesen lärmgeblasen wird und die Kaufläden geschlossen werden. In allem anderen aber sind sie demnach gleich!? Wolltest du auch hierbei erwidern, manchen [Unterschied] lehre er und manchen lasse er fort, so lehrt er ja ‘nur darin’!? –
16Du glaubst wohl, [die Worte] ‘nur darin’ seien genau zu nehmen: er läßt ja auch [das Hinausbringen] der Lade fort. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.