Taanit — Blatt 17b

1Nach Rabbi. Demnach verbieten es die Rabbanan!? – Aus dem Grunde, weil gar schnell der Tempel erbaut werden kann, und man einen dienstfähigen Priester sucht, ohne einen zu finden, hierbei aber kann er sich das Haar schneiden lassen und [zum Dienste] eintreten. –

2Demnach kann ja auch der Wein trunkene ein wenig schlafen und [zum Dienste] eintreten!? Dies nach Rami b. Abba, denn Rami b. Abba sagte, ein Mil des Weges oder ein wenig Schlaf treiben den Wein aus. – Hierüber ist ja gelehrt worden: R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha, dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man das Quantum eines Viertellog getrunken hat, wenn man aber mehr als ein Viertellog getrunken hat, so steigere der Weg um so mehr die Müdigkeit und der Schlaf den Rausch.

3R. Aši erwiderte: Die Weintrunkenheit entweiht den Dienst, daher haben die Rabbanan dabei eine Maßregel getroffen, der Haarwuchs entweiht den Dienst nicht, daher haben die Rabbanan dabei keine Maßregel getroffen.

4Man wandte ein: Folgende [Priester] verfallen dem Tode: die Wein getrunken haben, und die den Haarwuchs herabhängen lassen. Allerdings, die Wein getrunken haben, da es von ihnen ausdrücklich heißt: Wein und Rauschtrank sollst du nicht trinken, woher dies aber von denen, die ihren Haarwuchs herabhängen lassen!?

5Es heißt: ihr Haupt sollen sie nicht scheren, aber auch ihren Haarwuchs nicht herabhängen lassen, und darauf folgt: und Wein sollen die Priester nicht trinken, wenn sie den inneren Hof betreten; der Haarwuchs wird mit der Weintrunkenheit verglichen: wie der Weintrunkene dem Tode verfällt, ebenso verfällt auch der dem Tode, der den Haarwuchs herabhängen läßt.

6Hieraus zu entnehmen: wie der Weintrunkene, weil er den Dienst entweiht, ebenso der den Haarwuchs herabhängen läßt, weil er den Dienst entweiht!? [Nein, sie gleichen einander nur hinsichtlich des Todes, hinsichtlich der Dienstentweihung aber gleichen sie einander nicht.]

7Rabina sprach zu R. Aši: Wer sagte dies, bevor Jeḥezqél kam? Dieser erwiderte: Wie willst du nach deiner Auffassung das erklären, was R. Ḥisda gesagt hat, daß wir dies nämlich nicht aus der Tora Mošes lernen, sondern aus den Propheten, denn es heißt: kein Fremdling, der unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches ist, soll in mein Heiligtum eintreten; wer sagte dies nun bevor Jeḥezqél kam!?

8Vielmehr mußt du sagen, es war eine überlieferte Lehre, und Jeḥezqél kam und schrieb sie nieder, ebenso war auch dies eine überlieferte Lehre, und Jeḥezqél kam und schrieb sie nieder. Die überlieferte Halakha bezog sich nur auf den Tod, nicht aber bezog sie sich auf die Dienstentweihung.

9WENN ES IN DER FASTENROLLE HEISST, MAN DÜRFE [AN EINEM TAGE] KEINE TRAUER VERANSTALTEN, SO IST ES [AM TAGE] VORHER VERBOTEN UND NACHHER ERLAUBT. Die Rabbanan lehrten: Folgende Tage sind es, an denen das Fasten verboten ist, und manche, an denen [auch] die Trauer verboten ist. Vom Neumondstage des Nisan bis zum achten desselben darf, weil dann das beständige Opfer eingeführt wurde, nicht gefastet werden: vom achten desselben bis zum Schlusse des Festes ist, weil dann das Wochenfest festgesetzt wurde, die Trauer verboten.

10Der Meister sagte: Vom Neumondstage des Nisan bis zum achten desselben darf, weil dann das beständige Opfer eingeführt wurde, nicht gefastet werden. Wozu heißt es ‘vom Neujahrstage’, er sollte doch ‘vom zweiten’ lehren, da der Neumond an sich ein Festtag und an diesem [das Fasten] verboten ist!? Rabh erwiderte: Dies ist deshalb nötig, daß es auch am vorangehenden Tage verboten ist. –

11Auch am vorangehenden Tage ist es ja ohnehin verboten, da er dem Neumondstage vorangeht!? – Der Neumond ist ein Gebot der Tora, und Gebote der Tora brauchen keiner Verschärfung.

12Es wird nämlich gelehrt: Bei den in der Fastenrolle genannten Tagen ist es auch [am Tage] vorher und [am Tage] nachher verboten, an Šabbathen und Festtagen aber ist es nur an diesen selbst verboten, nicht aber vorher und nachher. Welchen Unterschied gibt es zwischen diesen und jenen? Diese sind ein Gebot der Tora, und Gebote der Tora brauchen keiner Verschärfung, jene sind Anordnungen der Schriftkundigen und Anordnungen der Schriftkundigen brauchen einer Verschärfung.

13Der Meister sagte: Vom achten desselben bis zum Schlusse des Festes ist, weil dann das Wochenfest festgesetzt wurde, die Trauer verboten. Wozu heißt es ‘bis zum Schlusse des Festes’, er sollte doch ‘bis zum Feste’ lehren, da das Fest ohnehin Feiertag und an diesem [das Fasten] verboten ist!? R. Papa erwiderte: Wie Rabh oben erklärte, es sei deshalb nötig,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.