Taanit — Blatt 18a

1daß es auch am vorhergehenden Tage verboten ist, ebenso ist es auch hierbei nötig, daß es auch am folgenden Tage verboten ist. – Also nach R. Jose, welcher sagt, es sei [am Tage] vorher und nachher verboten. Wozu braucht demnach beim neunundzwanzigsten [Adar] begründet zu werden, weil er dem Tage vorangeht, an dem das beständige Opfer eingeführt wurde, es sollte ja der Umstand ausreichen, daß er dem achtundzwanzigsten folgt!?

2Es wird nämlich gelehrt: Am achtundzwanzigsten [Adar] erhielten die Juden eine gute Botschaft, daß sie sich der Tora nicht zu entziehen brauchen. Die ruchlose Regierung hatte nämlich Religionsverfolgung über Jisraél verhängt, sich mit der Tora nicht zu befassen, ihre Söhne nicht zu beschneiden und den Šabbath zu entweihen. Was taten Jehuda b. Šamua͑ und seine Genossen? Sie gingen und holten sich Rat von einer Matrone, bei der die Vornehmen Roms zu verkehren pflegten,

3und diese sprach zu ihnen: Macht euch auf und lärmt nachts. Darauf gingen sie und lärmten nachts, indem sie riefen: O Himmel, sind wir nicht eure Brüder, sind wir nicht Kinder eines Vaters, sind wir nicht Kinder einer Mutter; womit sind wir anders als alle übrigen Nationen und Sprachstämme, daß ihr über uns solch schwere Verordnungen verhängt!? Da hoben sie [die Verfolgung] auf, und diesen Tag machte man zum Feste.

4Abajje erwiderte: Dies ist für den Fall nötig, wenn [der Adar] Schaltmonat ist.

5R. Aši erwiderte: Du kannst auch sagen, wenn der Monat unvollzählig ist, denn an einem diesen folgenden [Tage] ist nur das Fasten verboten und die Trauer erlaubt, diesen aber haben sie, da er zwischen zwei Feiertagen liegt, den Feiertagen selbst gleichgestellt, und an diesem ist auch die Trauer verboten.

6Der Meister sagte: Vom achten desselben bis zum Schlusse des Festes ist, weil dann das Wochenfest festgesetzt wurde, die Trauer verboten. Wozu heißt es ‘vom achten’, er sollte doch ‘vom neunten’ lehren, da es am achten ohnehin verboten ist, weil er zu den Tagen gehört, in denen das beständige Opfer eingeführt wurde!? –

7Sollte es geschehen, daß die Feier der sieben Tage aufgehoben wird, so ist es am achten noch immer verboten, weil er der erste der Tage ist, an denen das Wochenfest festgesetzt wurde. –

8Jetzt nun, wo du darauf gekommen bist, kannst du dies auch auf den neunundzwanzigsten [Adar] beziehen: sollte es geschehen, daß die Feier des achtundzwanzigsten aufgehoben wird, so ist es am neunundzwanzigsten noch immer verboten, weil er dem Tage vorangeht, an dem das beständige Opfer eingeführt wurde.

9Es wurde gelehrt: R. Ḥija b. Asi sagte im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. Jose; Šemuél sagte, die Halakha sei wie R. Meír. –

10Kann Šemuél dies denn gesagt haben, es wird ja gelehrt: R. Šimo͑n b.Gamliél sagte: Wozu heißt es zweimal ‘an denen’? Um dir zu sagen, daß es nur an diesen verboten ist, [am Tage] vorher und [am Tage] nachher aber ist es erlaubt. Hierzu sagte Šemuél, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Gamliél!? –

11Anfangs glaubte er, es gebe keinen Autor, der so erleichternd wie R. Meír ist, daher sagte er, die Halakha sei wie R. Meír, nachdem er aber hörte, R. Šimo͑n sei noch erleichternder, sagte er, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Gamliél.

12Desgleichen sagte Bali im Namen des R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans, die Halakha sei wie R. Jose: R. Ḥija sprach zu Bali: Ich will es dir erklären: was R. Joḥanan sagte, die Halakha sei wie R. Jose, bezieht sich nur auf das Verbot des Fastens. –

13Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, er sagte ja, die Halakha sei wie die anonyme Mišna, und wir haben gelernt: Obgleich sie gesagt haben, man lese sie früher und nicht später,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.