Taanit — Blatt 29b

1R. Papa sagte: Wenn ein Jisraélit einen Prozeß mit einem Nichtjuden hat, so weiche er ihm daher im Ab aus, weil ihm dann das Glück ungünstig ist, und stelle sich ihm im Adar, weil ihm dann das Glück günstig ist.

2Euch eine hoffnungsreiche Zukunft, zu gewähren. R. Jehuda, Sohn des R. Šemuél b.Šilath, sagte im Namen Rabhs: Damit sind Datteln und Linnenzeug gemeint. Und er sprach: Fürwahr, der Duft meines Sohnes ist wie der Duft des Gefildes, das der Herr gesegnet hat. R. Jehuda, Sohn des R. Šemuél b.Šilath, sagte im Namen Rabhs: Wie der Duft eines Apfelfeldes.

3IN DER WOCHE, IN DIE DER NEUNTE AB FÄLLT, IST DAS HAARSCHNEIDEN UND DAS KLEIDERWASCHEN VERBOTEN. R. Naḥman sagte, nur waschen und anziehen sei verboten, waschen und fortlegen sei jedoch erlaubt; R. Šešeth aber sagte, auch waschen und fortlegen sei verboten. R. Šešeth sprach: Dies ist daraus zu ersehen, daß die Walker im Hause Rabhs [die Arbeit] einstellen.

4R. Hamnuna wandte ein: Am Donnerstag ist es wegen der Ehrung des Šabbaths erlaubt. Zu welchem Zwecke: wollte man sagen, waschen und anziehen, so erfolgt es ja nicht wegen der Ehrung des Šabbaths; doch wohl waschen und fortlegen,

5dennoch ist es nur am Donnerstag erlaubt, die ganze Woche aber verboten!? – Tatsächlich waschen und anziehen, wenn man nämlich nur einen Kittel hat. R. Asi sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Wer nur einen Kittel hat, darf ihn am Halbfeste waschen. Ebenso wird gelehrt: R. Binjamin sagte (im Namen R. Elea͑zars: Dies lehrten sie nur vom waschen und anziehen, waschen und fortlegen ist jedoch erlaubt.

6Man wandte ein: Vor dem Neunten Ab ist das Kleiderwaschen verboten, selbst um sie für nach dem Neunten Ab fortzulegen. Unser Bleichen gleicht jedoch nur ihrem Waschen. Bei Linnenzeug gibt es kein [Verbot des] Bleichens. Dies ist also eine Widerlegung [R. Naḥmans].

7R. Jiçḥaq b.Gijori ließ im Namen R. Joḥanans sagen: Obgleich sie gesagt hat, bei Linnenzeug gebe es kein [Verbot des] Bleichens, so ist es dennoch verboten, es in der Woche, in die der Neunte Ab fällt, anzuziehen.

8Rabh sagte, dies nur vorher, nachher aber ist es erlaubt, und Šemuél sagte, auch nachher sei es verboten. Man wandte ein: In der Woche, in die der Neunte Ab fällt, ist das Haarschneiden und das Kleiderwaschen verboten; am Donnerstag ist es wegen der Ehrung des Šabbaths erlaubt. Zum Beispiel: fällt er auf den Sonntag, so darf man die ganze Woche waschen,

9fällt er auf den Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag, so ist es vorher verboten und nachher erlaubt, fällt er auf den Freitag, so darf man am Donnerstag zur Ehrung des Šabbaths waschen; hat man am Donnerstag nicht gewaschen, so darf man es am Freitag von der Vesperzeit ab. Abajje, nach anderen R. Aḥa b.Ja͑qob, fluchte darüber.

10Fällt er auf den Montag oder den Donnerstag, so lesen drei [Personen aus der Tora] vor und einer [von diesen] liest die Haphṭara; fällt er auf den Dienstag oder den Mittwoch, so liest einer [aus der Tora] und dieser auch die Haphṭara. R. Jose sagt, in jedem Falle lesen drei [Personen aus der Tora] und einer [von diesen] liest die Haphṭara. Dies ist eine Widerlegung Šemuéls!? –

11Šemuél kann dir erwidern: hierüber [streiten] Tannaim, denn es wird gelehrt: Wenn der Neunte Ab auf einen Šabbath fällt, oder wenn der Vorabend des Neunten Ab auf einen Šabbath fällt, so esse und trinke man nach Bedarf, und man darf sogar eine Mahlzeit bereiten gleich der des Šelomo zu seiner Zeit. Vom Neumondstage bis zum Fasttage sind Haarschneiden und Kleider waschen verboten – so R. Meír; R. Jehuda sagt, dies sei während des ganzen Monats verboten; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, dies sei nur in der betreffenden Woche verboten.

12Ferner lehrt ein Anderes: Vom Neumondstage bis zum Fasttage halte man Trauer – so R. Meír; R. Jehuda sagt, während des ganzen Monats; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, nur während der betreffenden Woche.

13R. Johanan sagte: Alle drei folgerten sie aus ein und demselben Schriftverse. Es heißt: ich will all ihrer Fröhlichkeit ein Ende machen, ihren Festlichkeiten, ihren Neumonden und ihren Šabbathen. Wer vom Neumondstage bis zum Fasttage sagt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.