Taanit — Blatt 30a

1folgert aus [dem Worte] Festlichkeiten, wer während des ganzen Monats sagt, folgert aus [dem Worte] Neumonden, und wer während der betreffenden Woche sagt, folgert aus [dem Worte] Šabbathen.

2Raba sagte: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Gamliél. Ferner sagte Raba: Die Halakha ist wie R. Meír. Beides erleichternd. Und beides ist nötig. Würde er nur gelehrt haben, die Halakha sei wie R. Meír, so könnte man glauben, auch vom Neumondstage ab, so lehrt er uns, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b.Gamliél.

3Und würde er nur gelehrt haben, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Gamliél, so könnte man glauben auch nach [dem Neunten Ab], so lehrt er uns, die Halakha sei wie R. Meír.

4AM VORABEND DES NEUNTEN AB ESSE MAN NICHT ZWEIERLEI GERICHTE &C. R. Jehuda sagte: Dies nur nach der sechsten Stunde, vor der sechsten Stunde ist es jedoch erlaubt. Ferner sagte R. Jehuda: Dies lehrten sie nur von der letzten Mahlzeit, bei den übrigen Mahlzeiten ist es jedoch erlaubt.

5Beides erleichternd. Und beides ist nötig. Würde er nur gelehrt haben, dies gelte nur von der letzten Mahlzeit, so könnte man glauben, auch vor der sechsten Stunde, so lehrt er uns, daß dies nur nach der sechsten Stunde gelte. Und würde er nur gelehrt haben, dies gelte nur nach der sechsten Stunde, so könnte man glauben, auch bei den übrigen Mahlzeiten, so lehrt er uns, daß dies nur von der letzten Mahlzeit gelte.

6Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit dem ersten Lehrspruche und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit dem zweiten Lehrspruche. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit dem zweiten Lehrspruche: Wer am Vorabend des Neunten Ab speist, darf, falls er später noch eine andere Mahlzeit zu halten gedenkt, Fleisch essen und Wein trinken, wenn aber nicht, so darf er kein Fleisch essen und keinen Wein trinken.

7Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit dem ersten Lehrspruche: Am Vorabend des Neunten Ab esse man nicht zweierlei Gerichte, auch esse man kein Fleisch und trinke keinen Wein. R. Šimo͑n b.Gamliél sagt, man ändere dabei. R. Jehuda sagte: Auf welche Weise ändere man dabei? Ißt man sonst zweierlei Gerichte, so esse man nur ein Gericht; ißt man sonst in Gesellschaft von zehn Personen, so esse man in Gesellschaft von fünf Personen; trinkt man sonst zehn Becher, so trinke man nur fünf. Dies jedoch nur nach der sechsten Stunde, vor der sechsten Stunde aber ist es erlaubt.

8Ein Anderes lehrt: Am Vorabend des Neunten Ab esse man nicht zweierlei Gerichte, auch esse man kein Fleisch und trinke keinen Wein – so R. Meír: die Weisen sagen, man ändere dabei und vermindere [den Genuß] von Fleisch und Wein. Auf welche Weise vermindere man ihn? Ißt man sonst eine Litra Fleisch, so esse man eine halbe; trinkt man sonst ein Log Wein, so trinke man ein halbes Log; trinkt man sonst überhaupt keinen, so ist es verboten. R. Šimo͑n b.Gamliél sagte: Ist man gewöhnt, Rettig oder Salziges zum Nachtische zu essen, so darf man dies.

9Ein Anderes lehrt: [Bei der Mahlzeit] zum Neunten Ab darf man kein Fleisch essen, keinen Wein trinken, auch darf man nicht baden; [bei der Mahlzeit] nicht zum Neunten Ab darf man Fleisch essen und Wein trinken, jedoch darf man nicht baden. R. Jišma͑él b. R. Jose sagte im Namen seines Vaters: Solange man Fleisch essen darf, darf man auch baden.

10Die Rabbanan lehrten: Alle Verbote, die für den Leidtragenden gelten, gelten auch am Neunten Ab: an diesem ist das Essen, das Trinken, das Salben, das Anziehen der Sandalen verboten, auch ist es verboten, Tora, Propheten und Hagiographen zu lesen, noch Mišna, Talmud, Midraš, Halakha und Agada zu studieren.

11Jedoch ist es erlaubt, Stellen, die ihm nicht geläufig sind, zu lesen, und Stellen, die ihm nicht geläufig sind, zu studieren; ferner auch die Klagelieder, das Buch Ijob und die traurigen Stellen im Buche Jirmejahus. Schulkinder feiern an diesem, denn es heißt: die Befehle des Herrn sind recht, sie erheitern das Herz.

12R. Jehuda sagt, man dürfe auch Stellen, die ihm nicht geläufig sind, nicht lesen und Stellen, die ihm nicht geläufig sind, nicht studieren, wohl aber lese man das Buch Ijob, die Klagelieder und die traurigen Stellen im Buche Jirmejahus. Schulkinder feiern an diesem, denn es heißt: die Befehle des Herrn sind recht, sie erheitern das Herz.

13AUCH ESSE MAN KEIN FLEISCH UND TRINKE KEINEN WEIN. Es wird gelehrt: Wohl aber darf man gesalzenes Fleisch essen und [neuen] Wein aus der Kelter trinken. – Wie lange muß das Fleisch gesalzen haben? R. Ḥenana b. Kahana erwiderte im Namen Šemuéls: Solange das Friedensopfer gegessen werden darf. –

14Wie lange darf der Wein in der Kelter gestanden haben? – So lange er gährt. Es wird gelehrt: Beim gährenden Wein hat [das Verbot] des Offengestandenen keine Geltung. – Wie lange gährt er? – Drei Tage.

15R. Jehuda erzählte im Namen Rabhs: Folgendes war die Gepflogenheit des R. Jehuda b. Ilea͑j: Am Vorabend des Neunten Ab brachte man ihm vertrocknetes Brot mit Salz, und er setzte sich

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.