Temura — Blatt 10a
1Heiligkeit das Fünftel nichthinzuzufügen?
2Und wenn du entscheidest, dies sei ein Körper, und da es dieselbe Heiligkeit ist, sei das Fünftel [nicht] hinzuzufügen, wie ist es, wenn er Sühne erlangt hat durch ein anderes und dieses Brandopfer geworden ist. Ist das Fünftel [nicht] hinzuzufügen nur beim selben Körper und bei derselben Heiligkeit, nicht aber bei einer anderen Heiligkeit, oder aber ist, da es derselbe Körper ist, das Fünftel hinzuzufügen? - Dies bleibt unentschieden.
3Rami b. Ḥama fragte: Muß der Heiligende das Fünftel hinzufügen oder muß der Sühneerlangendedas Fünftel hinzufügen? Raba erwiderte: Die Schrift sagt:wenn der Heiligende sein Haus auslöst, der Heiligende und nicht der Sühneerlangende.
4Rami b. Ḥama fragte: Kann der Heiligende umtauschen oder kann der Sühneerlangende umtauschen? Raba erwiderte: Wenn dem sowäre, so könnte es vorkommen, daß eine Gemeinde und Gesellschafter umtauschenkönnen, wenn sie nämlich einen Vertreter zur Heiligung bestellt haben.
5Ferner sagte R. Naḥman im Namen R. Honas: Es wird gelehrt: Sein Opfer dem Herrn wegen seines Nazirates, abgesehen von dem, wozu sein Vermögen reicht. Wird denn bei einem Nazir das Hinreichen seines Vermögens berücksichtigt? Dies ist vielmehr wie folgt zu verstehen: sein Opfer für den Herrn wegen seines Nazirates, wenn er seines abgesondert hat; abgesehen von dem, wozu sein Vermögen reicht, wenn andere für ihn abgesondert haben.
6In welcher Hinsicht: wollte man sagen, hinsichtlich der Sühne, so ist es ja selbstverständlich, daß es ihm Sühne schafft; doch wohl hinsichtlich des Umtauschens, und er meint es wie folgt: auch wenn andere für ihn abgesondert haben, kann er es umtauschen. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß man sich nach dem Sühneerlangenden richte. –
7Nein, tatsächlich hinsichtlich der Sühne, wenn du aber einwendest, dies ist ja ein Geschenk, das man ihm gegeben hat, [so ist zu erwidern:] würde der Allbarmherzige es nicht einbegriffen haben [durch die Worte:] abgesehen von dem, wozu sein Vermögen reicht, so könnte man glauben, es sei eine Verordnung der Schrift, daß er Sühne erlange, nur wenn sein Opfer sein eigenes ist, nicht aber, wenn von fremdem, so lehrt er uns. –
8Wie bleibt es damit? – Komm und höre: R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans: Der Heiligende füge das Fünftel hinzu und der Sühneerlangende kann umtauschen;
9und wenn jemand von seinem [Getreide] die Hebe für einen anderen absondert, so gehört der Dankihm, denn die Schrift sagt:all den Zehnten deines Ertrages &c. und du sollst geben &c.
10MAN KANN NICHT UMTAUSCHEN UKGEBOUENE [TIERE]AUF GLIEDER, NICHT GLIEDER AUF UNGEBORENE, NICHT GANZE AUF UNGEBORENE UND GLIEDER, UND NICHT DIESE AUF GANZE. R. JOSE SAGT, MAN KÖNNE UMTAUSCHEN GANZE AUF GLIEDER, NICHT ABER DIESE AUF GANZE.
11R. JOSE SPRACH: BEIM GEHEILIGTEN IST JA, WENN JEMAND SAGT, DER FUSS VON DIESEM [VIEH] SEI EIN BRANDOPFER, DAS GANZE EIN BRANDOPFER, EBENSO IST, WENN JEMAND SAGT, DER FUSS VON DIESEM [VIEH] SEI ANSTELLE VON JENEM [VIEH], DAS GANZE GEGEN JENES EINGETAUSCHT.
12GEMARA. Es wurde gelehrt: Bar Pada sagt, die Heiligkeit erfasse keine ungeborenen [Tiere], und R. Joḥanan sagt, die Heiligkeit erfasse ungeborene. R. Joḥanan vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Joḥanan sagte: Wenn jemand ein trächtiges [Vieh] als Sündopfer geheiligt hat und es geworfen hat, so kann er, wenn er will, durch dieses Sühne erlangen, und wenn er will, durch das Junge Sühne erlangen.
13Und beides ist nötig. Würde er nur das erstere gelehrt haben, so könnte man glauben, dies gelte nur da,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.