Temura — Blatt 9b
1und nachdem es einen Fehler bekommen und er es durch ein anderes ausgeweiht, Sühne durch ein anderes Schuldopfererlangt hat, sodaß es zum Brandopfer gewordenist; kann er esumtauschen?
2Abajje sprach: Was ist ihm da fraglich: wenn hinsichtlich zweier Körper und einer Heiligkeit, so sollte er es [hinsichtlich eines Falles] ohne Sühnefragen,
3und wenn hinsichtlich zweier Heiligkeilen und eines Körpers, so sollte er es [hinsichtlich des Falles] ohne Fehlerhaftigkeitfragen. –
4Und R. Abin? – Er fragte eines und eventuell das andere: wenn du entscheidest, bei zwei Körpern und einer Heiligkeit nicht, weil es bei dieser Heiligkeit bereits einmal umgetauscht worden ist, wie ist es bei zwei Körpern und zwei Heiligkeiten? – Dies bleibt unentschieden.
5Eine andere Lesart. R. Abin fragte: Wie ist es nach R. Joḥanan, welcher sagt, man könne nicht umtauschen und wiederum umtauschen, wenn jemand ein Schuldopfer zur Sühne abgesondert und es umgetauscht hat, und nachdem es einen Fehler bekommen, es durch ein anderes ausgeweiht hat; kann er es abermals umtauschen?
6Und wie ist es, wenn er Sühne durch ein anderes Schuldopfer erlangt hat und dieses Brandopfer geworden ist; kann er es wiederum umtauschen?
7Abajje sprach: Was ist ihm da fraglich: wenn hinsichtlich einer anderen Heiligkeit beim selben Körper, so sollte er doch nicht fragen [hinsichtlich des Falles], wenn es fehlerhaft geworden und er es durch ein anderes ausgeweiht hat, und wenn hinsichtlich eines Körpers und derselben Heiligkeit, so sollte er doch nicht fragen [hinsichtlich des Falles], wenn er Sühne durch ein anderes Sündopfer erlangt hat? –
8Und R. Abin!? – Er fragte eines und eventuell das andere: kann er, wenn es fehlerhaft geworden und er es durch ein anderes ausgeweiht hat, es wiederum umtauschen; sagen wir, er könne nur das erste Schuldopfer nicht wiederum umtauschen, wohl aber kann er einen anderen Körper wiederum umtauschen, obgleich ihm dieselbe Heiligkeit anhaftet, oder aber kann er es nur bei derselben Heiligkeit nicht wiederum umtauschen?
9Und wie ist es, wenn du entscheidest, auch bei einem anderen Körper könne man nicht wiederum umtauschen, weil ihm dieselbe Heiligkeit anhaftet, wenn er Sühne erlangt hat durch ein anderes Schuldopfer, sodaß das erste Brandopfer geworden ist; kann er es wiederum umtauschen?
10Sagen wir, man könne nicht wiederum umtauschen, nur wenn es derselbe Körper und dieselbe Heiligkeit ist, wenn es aber derselbe Körper und eine andere Heiligkeit ist, könne man wiederum umtauschen, oder aber kann man, obgleich es eine andere Heiligkeit ist, nicht wiederum umtauschen, weil es derselbe Körper ist. – Dies bleibt unentschieden.
11R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Beim Erstgeheiligten istdas Fünftel hinzuzufügen, beim Zweitgeheiligtenist das Fünftel nicht hinzuzufügen.
12R. Papa sagte: Folgendes ist der Grund des R. Jehošua͑ b. Levi. Die Schrift sagt:und wenn der Heiligende sein Haus auslöst, so füge er ein Fünftel hinzu; der Heiligende, nicht aber wer erfassen läßt.
13R. Abin fragte: Wie ist es, wenn jemand ein Schuldopfer zur Sühne abgesondert und es einen Fehler bekommen hat, und nachdem er das Fünftel hinzugefügt und es durch ein anderes ausgeweiht hat, Sühne durch ein anderes erlangt hat, sodaß dieses ein Brandopfer geworden ist; muß er das Fünftel hinzufügen?
14Abajje sprach: Was ist ihm da fraglich: ist es ihm hinsichtlich zweier Körper und einer Heiligkeit fraglich, so sollte er doch [hinsichtlich des Falles] ohne Sühne fragen,
15und ist es ihm hinsichtlich zweier Körper und einer Heiligkeit fraglich, so sollte er doch [hinsichtlich des Falles] ohne Fehlerhaftigkeit fragen. –
16Und R. Abin!? – Er fragte eines und eventuell das andere: wenn du entscheidest, bei zwei Körpern und einer Heiligkeit nicht, weil bei dieser das Fünftel bereits einmal hinzugefügt worden ist, wie ist es bei zwei Körpern und zwei Heiligkeiten? – Dies bleibt unentschieden.
17Eine andere Lesart. R. Abin fragte: Wie ist es, wenn jemand ein Schuldopfer zur Sühne abgesondert und es einen Fehler bekommen hat, und nachdem er es durch ein anderes ausgeweiht und das Fünftel hinzugefügt hat, Sühne durch ein anderes erlangt hat, sodaß dieses ein Brandopfer geworden ist; muß er das Fünftel hinzufügen?
18Abajje sprach: Was ist ihm da fraglich: ist es ihm fraglich hinsichtlich einer anderen Heiligkeit beim selben Körper, so sollte er nicht fragen [hinsichtlich des Falles] der Fehlerhaftigkeit &c.und er es durch ein anderes ausgeweiht hat.
19Muß er [das Fünftel] hinzufügen? Sagen wir, nur beim ersten Schuldopfer sei [das Fünftel] hinzuzufügen, bei einem anderen Körper aber füge er es nicht hinzu, obgleich es dieselbe Heiligkeit ist, oder aber ist bei derselben
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.