Temura — Blatt 14b
1daß man ‘das Speisopfer der Gußopfer’ aus der Lehre nicht streiche, und dennoch besteht kein Widerspruch; eines gilt von zum Schlachtopfer dargebrachten Gußopfernund eines gilt von besonders dargebrachten Gußopfern. –
2Dürfte er denn, auch wenn er [einen Schreiber] hätte, einen Brief senden, R. Abba, Sohn des R. Ḥija b. Abba, sagte ja im Namen des R. Joḥanan, das Schreiben von Halakhoth gleiche der Verbrennung der Tora, und wer aus ihnen lernt, erhalte keine Belohnung!?
3R. Jehuda b. Naḥmani, der Dolmetsch des Reš Laqiš, trug nämlich vor: Ein Schriftvers lautet:schreibe dir diese Worte auf, und ein anderer Schriftvers lautet:denn durchdiese Worte. Dies besagt dir, daß du mündliche Worte nicht schriftlich vortragen darfst, und schriftliche Worte nicht mündlich vortragen darfst.
4Ferner wurde in der Schule R. Jišma͑éls gelehrt: Schreibe dir diese Worte auf, diese darfst du schreiben, du darfst aber keine Halakhoth schreiben. –
5Ich will dir sagen, vielleicht ist es bei einer neuen Sacheanders. So pflegten R. Joḥanan und Reš Laqiš am Šabbath die Agadabüchereinzusehen. Sie legten wie folgt aus:Wo es galt, für den Herrn zu handeln, brachen sie dein Gesetz. Sie sagten nämlich: Lieber werde etwas aus der Tora aufgehoben, als daß die Gesetzeskunde in Jisraél in Vergessenheit gerate.
6R. Papa sagte: Da du nun ausgeführt hast, besonders dargebrachte Gußopfer seien auch nachts darzubringen, sind, wenn Gußopfer nachts eintreffen, diese nachts zu heiligen und darzubringen.
7R. Joseph, Sohn des R. Šema͑ja, sprach zu R. Papa: Es gibt eine Lehre als Stütze für dich: Die Regel hierbei ist: was am Tage darzubringen ist, ist nur am Tage zu heiligen, und was nachts darzubringen ist, (sowohl am Tage als auch) nachts zu heiligen.
8R. Ada b. Ahaba sagte: der Anbruch der Morgenröte macht sie untauglich, wie die Opferglieder.
9Als R. Dimi kam, sagte er im Namen R. Joḥanans im Namen des R. Šimo͑n b. Jehoçadaq:Diese sollt ihr dem Herrn darbringen an euren Festtagen, das sind die Pflichtopfer, die am Feste als Pflicht darzubringen sind;
10außer euren Gelübden und freiwilligen Opfern, dies lehrt, daß gelobte und freiwillige [Opfer] an den Halbfesten darzubringen sind.
11An Brandopfern. Wovon spricht die Schrift: wenn von gelobten Brandopfern, so heißt es ja bereitseuren Gelübden, und wenn von freiwilligen Brandopfern, so heißt es ja bereitseuren freiwilligen Gaben; sie spricht also nur vom Brandopfer einer Wöchnerin und dem Brandopfereines Aussätzigen.
12Und an Speiseopfern. Wovon spricht die Schrift: wenn von gelobten Speisopfern, so sind sie ja bereits genannt, und wenn von freiwilligen Speisopfern, so sind sie ja bereits genannt; sie spricht also nur vom Speisopfer der Ehebruchsverdächtigten und vom Speisopferder Eifersucht.
13Und an Gußopfern und Heilsopfern; er vergleicht die Gußopfer mit den Heilsopfern: wie Heilsopfer nur am Tage, ebenso Gußopfer nur am Tage.Und an Heilsopfern; dies schließt das Heilsopfer des Naziräersein.
14Abajje sprach zu ihm: Sollte doch der Meister sagen: das Pesaḥ-Heilsopfer, denn das Heilsopfer des Naziräers ist ja Gelobtes und Freiwilliges!?
15Es wird nämlich gelehrt: Die Regel hierbei ist: was freiwillig gespendet und gelobt werden kann, darf auf einem Privataltar dargebracht werden, und was nicht freiwillig gespendet und gelobt werden kann, darf auf einem Privataltar nicht dargebracht werden.
16Ferner haben wir gelernt: Speisopfer und Naziräeropfer sind auf einem Privataltar darzubringen – so R. Meír. – Streiche hieraus ‘Naziräeropfer’. –
17Gibt es dann jemand, welcher sagt, das Naziräeropfer sei nicht Gelobtes und Freiwilliges, es heißt ja:nach Ablauf von vierzig Jahren sprach Abšalom zum Könige: Ich will doch gehen und mein Gelübde einlösen, das ich in Ḥebron gelobt habe, denn dein Knecht hat gelobt &c. Dies bezieht sich wohl auf das Opfer!? –
18Nein, auf das Hauptgelübde. – Aber das Hauptgelübde tat er ja nicht in Ḥebron, dies tat er ja in Gešur!?
19R. Aḥa, nach andren Rabba b. R. Ḥanan, erwiderte: Abšalom ging nur Lämmer aus Ḥebronholen. Dies ist auch einleuchtend, denn wenn man sagen wollte, er ging die Opfer darbringen, wieso ließ er Jerušalem und ging nach Ḥebron opfern!? –
20Wieso heißt es, wenn aus Ḥebron Lämmer holen: dasich dem Herrn in Ḥebron gelobt habe, es sollte ja ‘aus Ḥebron’ heißen!? –
21Vielmehr, tatsächlich opfern, wenn du aber einwendest, wieso ließ er Jerušalem und ging nach Ḥebron opfern, so kannst du ja einwenden: auch Gibeonwar ja ein heiliger Ort. Vielmehr durfte man, da die Privataltäre erlaubt waren, nach Belieben überall opfern. –
22Vierzig Jahre, seit wann? – Es wird gelehrt: R. Nehoraj sagte im Namen R. Jehošua͑s: Nach Ablauf von vierzig Jahren, seitdem sie einen König verlangthatten. Es wird nämlich gelehrt: Das Jahr, in dem sie einen König verlangten, war das zehnte Jahr Šemuéls.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.