Temura — Blatt 15a

1Zehn Jahre regierte Šemuél allein, ein Jahr regierten Šaúl und Šemuél zusammen, zwei Jahre regierte Šaúl allein und siebenunddreißig regierte David.

2DAS SÜNDOPFER EINES PRIVATEN IST, WENN DER EIGENTÜMER SÜHNE ERLANGTHAT, VERENDEN ZU LASSEN, DAS EINER GEMEINDE IST NICHT VERENDEN ZU LASSEN;

3R. JEHUDA SAGT, ES SEI VERENDEN ZU LASSEN. R. ŠIMO͑N SAGTE: WIE WIR FINDEN BEI DER GEBURT EINES SÜNDOPFERS, DEM EINGETAUSCHTEN EINES SÜNDOPFERS UND DEM SÜNDOPFER, DESSEN EIGENTÜMER GESTORBEN IST, DASS DIESNUR VON DEM EINES PRIVATEN UND NICHT VON DEM EINER GEMEINDE GILT, EBENSO GILT DIES VON DEM, DESSEN EIGENTÜMER SÜHNE ERLANGT HAT, ODER DAS DAS JAHR ÜBERSCHRITTENHAT, NUR VON DEM EINES PRIVATEN UND NICHT VON DEM EINER GEMEINDE.

4GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Weshalb heißt es beim Sündopfer bringen? Woher, daß, wenn jemand sein Sündopfer geheiligt hat und es abhanden gekommen ist, und nachdem er an dessen Stelle ein andres abgesondert hat, das erste sich einfindet, sodaß nun beide vorhanden sind, er dasjenige darbringen darf, das ihm beliebt? Es heißt: Sündopfer [bringen]. Man könnte glauben, er bringe beide, so heißt es: bringe er es, eines und nicht zwei. –

5Was geschieht mit dem zweiten? R. Hamnuna erwiderte: Es wird gelehrt: R. Jehuda sagt, man lasse es weiden; R. Šimo͑n sagt, man lasse es verenden. –

6Sagt denn R. Jehuda, es sei weiden zu lassen, R. Jehuda lehrt ja, es sei verenden zu lassen!? – Wende es um: R. Jehuda sagt, man lasse es verenden; R. Šimo͑n sagt, man lasse es weiden. – Sagt denn R. Šimo͑n, es sei weiden zu lassen, R. Šimo͑n sagte ja, fünf Sündopfer seien verenden zu lassen!? –

7Vielmehr, tatsächlich wende es nicht um, dennoch ist nichts einzuwenden, denn eines gilt von dem Falle, wenn es nach der Absonderung abhanden gekommenwar, und eines von dem Falle, wenn es nach der Sühne abhanden gekommen war.

8Wenn du willst, sage ich: beides in dem Falle, wenn nach der Absonderung, dennoch ist nichts einzuwenden; eines wie R. Jehuda nach Rabbi, und eines wie R. Jehuda nach den Rabbanan. –

9Gibt es denn jemand, der der Ansicht wäre, ein Gemeindesündopfer, dessen Eigentümer Sühne erlangt haben, sei verenden zu lassen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.