Temura — Blatt 18a
1und wenn eines Schuldopfers, so ist es ja überliefert, daß man es weiden lasse, denn was bei einem Sündopfer verenden zu lassen ist, ist bei einem Schuldopfer weiden zu lassen!? – Tatsächlich ist es eine überlieferte Lehre, daß man es verenden lasse; der Schriftvers aber schließt die Darbringung aus. –
2Eines hängt ja vom anderen ab: wenn man es verenden lasse, kann es ja nicht dargebracht werden!? – Vielmehr, die Lehre bezieht sich auf das Sündopfer, der Schriftvers aber schließt das Eingetauschte des Schuldopfers aus. –
3Auch von diesem ist es ja eine überlieferte Lehre, denn was bei einem Sündopfer verenden zu lassen ist, ist bei einem Schuldopfer weiden zu lassen!? – Vielmehr, der Schriftvers deutet darauf, daß, wenn man übertreten und es dargebracht hat, man ein Gebot übertreten hat.
4«R. A͑qiba sagt, dies sei nicht nötig &c. dieses ist darzubringen, nicht aber ist sein Eingetauschtes darzubringen.» Wozu ist der Schriftvers nötig, wir haben ja eine überlieferte Lehre!? –
5Dem ist auch so. – Wozu ist nun der Schriftvers nölig!? – Wegen einer Lehre des R. Hona, denn R. Hona sagte: Wenn man ein zur Weide ausgeschiedenes Schuldopferohne nähere Bestimmung geschlachtet hat, so ist es als Brandopfer tauglich.
6Nur ein ausgeschiedenes, nicht aber ein nicht ausgeschiedenes, denn [es heißt:]es, es verbleibe; bei seinem Wesen. –
7Auch nach dem Autor, der es aus diesen Schriftversen entnimmt, geht es ja hervor aus [den Worten] männlich und weiblich!? – Diese sind nötig wegen des Jungen eines Fehlerbehafteten und wegen des Eingetauschten eines Fehlerbehafteten. –
8Sollte er doch alles aus demselben Schriftverse entnehmen!? –
9Die Auslegung [des Wortes] wennleuchtet ihm nicht ein. – Wofür verwendet der Autor, der es aus [den Worten] wenn männlich und wenn weiblich folgert, [den Vers:] sollst du nehmen und damit kommen? – Auch von der Weideweg. Eine andere Lesart: Von der Dreschwalze weg.
10R. ELIE͑ZER SAGT, DAS JUNGE EINES HEILSOPFERS SEI NICHT ALS HEILSOPFERDARZUBRINGEN; DIE WEISEN SAGEN, ES SEI DARZUBRINGEN.
11R. ŠIMO͑N SPRACH. SIE STREITEN NICHT ÜBER DAS JUNGE DES JUNGEN EINES HEILSOPFERS UND DAS JUNGE DES JUNGEN EINES EINGETAUSCHTEN, OB SIE NICHT DARZUBRINGEN SIND, SIE STREITEN NUR ÜBER DAS JUNGE. R. ELIE͑ZER SAGT, ES SEI NICHT DARZUBRINGEN, UND DIE WEISEN SAGEN, ES SEI DARZUBRINGEN.
12R. JEHOŠUA͑ UND R. PAPJAS BEKUNDETEN ÜBER DAS JUNGE DES HEILSOPFERS, DASS ES ALS HEILSOPFER DARZUBRINGEN SEI. R. PAPJAS SPRACH: ICH BEZEUGE, DASS WIR EINE HEILSOPFER-KUH HATTEN, DIE WIR AM PESAḤFESTE ASSEN, UND IHR JÜNGES ALS HEILSOPFER AM [HÜTTEN]FESTE.
13GEMARA. R. Ami sagte im Namen R. Joḥanans: Was ist der Grund R. Elie͑zers? Die Schrift sagt:und wenn ein Heilsschlacht opfer sein Opfer ist, die Mutterund nicht das Junge.
14R. Ḥija b. Abba sprach zu R. Ami: Es heißt ja auch:wenn er es als Dankopfer darbringt, demnach auch hierbei die Mutter und nicht das Junge!? Wolltest du sagen, dem sei auch so, so wird ja gelehrt: Woher dies von seinemJungen, seinem Eingetauschten und seinem Ersatze? Es heißt: wenn er es als Dankopfer darbringt, in jedem Falle.
15Vielmehr, erklärte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans, ist folgendes der Grund R. Elie͑zers: es ist zu berücksichtigen, man könnteaus ihnen ganze Herden züchten.
16R. ŠIMO͑N SAGTE: SIE STREITEN NICHT &C.
17Sie fragten: Wie lautet die Lehre: sie streiten nicht, ob sie nicht darzubringen sind, sie sind vielmehr darzubringen, oder aber: sie streiten nicht, ob sie darzubringen sind, sie sind vielmehr nicht darzubringen?
18Rabba erwiderte: Es ist einleuchtend, sie streiten nicht, ob sie nicht darzubringen sind, vielmehr sind sie darzubringen. – Weshalb? – Die Rabbanan und R. Elie͑zer streiten nur über das Junge, das Junge des Jungen aber ist nur ein seltenerFall.
19R. Jehošua͑ b. Levi erwiderte: Sie streiten nicht, ob sie darzubringen sind, vielmehr sind sie nicht darzubringen. – Weshalb? – Die Rabbanan und R. Elie͑zer streiten nur über das Junge, beim Jungen des Jungen aber ist aus seinem Handeln zu ersehen, daß er es zu züchten beabsichtigt.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.