Temura — Blatt 20b
1wobei die Mutter nicht den Namen eines Schuldopfersträgt, bei einem Weibchen als Brandopfer aber, wobei die Mutter den Namen des Brandopfersträgt, pflichtet auch R. Šimo͑n bei!?
2Ferner wissen wir ja, daß R. Šimo͑n der Ansicht ist, beim Brandopferkönne Umtauscherfolgen!?
3Dieser erwiderte: R. Jehošua͑ hält es mit einem anderen Lehrer der Ansicht R. Šimo͑ns, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Jehuda sagte im Namen R. Šimo͑ns, auch bei einem Brandopfer könne kein Umtausch erfolgen.
4DAS EINGETAUSCHTE EINES SCHULDOPFERS, DAS JUNGE DES EINGETAUSCHTEN, IHRE JUNGEN UND DIE JUNGEN IHRER JUNGEN, BIS ANS ENDE DER WELT, SIND WEIDEN ZU LASSEN, BIS SIE EIN GEBRECHEN BEKOMMEN, SODANN ZU VERKAUFEN, UND DER ERLÖS FÄLLT DER FREIWILLIGEN SPENDENKASSE ZU; R. ELIE͑ZER SAGT, SIE SEIEN VERENDEN ZU LASSEN; R. ELEAZAR SAGT, MAN BRINGE FÜR DEN ERLÖS BRANDOPFER.
5EIN SCHULDOPFER, DESSEN EIGENTÜMER GESTORBEN IST, ODER DESSEN EIGENTÜMER SÜHNE ERLANGTHAT, IST WEIDEN ZU LASSEN, BIS ES EIN GEBRECHEN BEKOMMT, SODANN ZU VERKAUFEN, UND DER ERLÖS FÄLLT DER FREIWILLIGEN SPENDENKASSE ZU. R. ELIE͑ZER SAGT, ES SEI VERENDEN ZU LASSEN; R. ELEA͑ZAR SAGT, MAN BRINGE FÜR DEN ERLÖS EIN BRANDOPFER.
6AUCH DAS FREIWILLIGE [OPFER] IST JA EI BRANDOPFER, WELCHEN UNTERSCHIED GIBT ES DEMNACH ZWISCHEN R. ELEA͑ZAR UND DEN WEISEN? IN FOLGENDEM: IST ES EIN BRANDOPFER, SO MUSS ER STÜTZEN, DAZU GUSSOPFER BRINGEN, DAS GUSSOPFER VON SEINEM, UND IST ER PRIESTER, SO ERFOLGT DIE HERRICHTUNG DURCH IHN SELBER UND DIE HAUT GEHÖRT IHM;
7WENN ABER VON DER FREIWILLIGEN SPENDENKASSE, SO STÜTZE ER NICHT UND BRINGE DAZU NICHT DAS GUSSOPFER, VIELMEHR IST DAS GUSSOPFER AUS GEMEINDEMITTELN ZU BRINGEN, UND AUCH WENN ER PRIESTER IST, ERFOLGT DIE HERRICHTUNG DURCH DIE PRIESTERWACHE, DER AUCH DIE HAUT GEHÖRT.
8GEMARA. Und beidesist nötig.
9Würde er es nur vom Schuldopfer gelehrt haben, so könnte man glauben, R. Elie͑zer sei nur bei diesem der Ansicht, daß es verenden zu lassen sei, weil er beim Falle nach der Sühne den Fall vor der Sühne berücksichtigt,
10beim Eingetauschten eines Schuldopfersund dem Jungen des Eingetauschten aber pflichte er den Rabbanan bei.
11Und würde er es nur von diesem gelehrt haben, so könnte man glauben, die Rabbanan vertreten ihre Ansicht nur bei diesem, beim Schuldopfer aber pflichten sie R. Elie͑zer bei. Daher ist beides nötig.
12R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Der Streit besteht nur über den Fall nach der Sühne, vor der Sühne aber stimmen alle überein, daß es selbst als Schuldopfer darzubringen sei.
13Raba sprach: Dagegen ist zweierlei einzuwenden: erstens erlangt niemand Sühne durch das, was von einer Sündekommt, und zweitens lehrte R. Ḥananjaeine Stütze für R. Jehošua͑ b. Levi: das erste Junge ist darzubringen, das zweite Junge ist nicht darzubringen. –
14Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Der Streit besteht nur über den Fall vor der Sühne, nach der Sühne aber ist es selbst als Brandopfer darzubringen. –
15R. Ḥananja lehrte ja aber eine Stütze für R. Jehošua͑ b. Levi!? – Ein Einwand.
16R. Abin b. Ḥija fragte R. Abin b. Kahana: Darf, wenn man ein Weibchen als Schuldopfer abgesondert hat, sein Junges als Brandopfer dargebracht werden? – Sollte er es ihm doch aus einer Lehre des R. Jose b. R. Ḥanina entschieden haben, denn dieser sagte, R. Elie͑zer pflichtebei!? – Er hatte es nicht gehört. –
17Wie ist es nun? Dieser erwiderte: Das Junge ist als Brandopfer darzubringen. – Was soll dies: R. Elea͑zar sagt es ja nur von dem Falle, wenn man ein Weibchen als Brandopfer abgesondert hat, wo die Mutter den Namen eines Brandopfers trägt, beim Schuldopfer aber, wo die Mutter nicht den Namen eines Brandopfers trägt, pflichtet auch R. Elea͑zar bei!?
18Dieser erwiderte: Der Grund R. Elea͑zars ist nicht, weil die Mutter den Namen eines Brandopfers trägt, sondern weil es zur Darbringung geeignet ist, und auch dieses ist zur Darbringung geeignet.
19Er wandte gegen ihn ein: Für den Erlös ihrerJungen und der Jungen ihrer Jungen, bis ans Ende der Welt, ist [ein Brandopfer] darzubringen. – Nur für den Erlös, sie selber aber nicht!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.