Temura — Blatt 25b
1[Rabbi sagt,] wenn jemand die Hälfte seines Sklaven freiläßt, gehe er frei aus, denn seine Freilassungsurkunde und seine Handkommen gleichzeitig,
2wieso aber erwirbt sie sie für dieses, wenn du sagst, was man zurückläßt, bleibe zurück, und die Geburt sei nicht Glied der Mutter, es wird ja gelehrt, es sei einleuchtend, daß ein Sklave die Freilassungsurkunde seines Nächsten aus der Hand eines fremden Herrn eignen kann, nicht aber aus der Hand seines eigenen Herrn!? Hieraus ist also zu entnehmen, daß das, was man zurückläßt, nicht zurückbleibe, und dies ist eine Widerlegung R. Joḥanans. Eine Widerlegung.
3Es wäre anzunehmen, daß darüber, ob das, was man zurückläßt, zurückbleibe, Tannaím streiten, denn es wird gelehrt: Wenn jemand zu seiner Sklavin gesagt hat: du werde frei und deine Geburt sei Sklave, so gleicht ihre Geburt ihr selber– so R. Jose der Galiläer. Die Weisen sagen, seine Worte seien gültig, denn es heißt:das Weib und ihre Kinder verbleiben ihrem Herrn, –
4Welche Stütze ist der Schriftvers für die Rabbanan? Raba erwiderte: Der Schriftvers bezieht sich auf R. Jose den Galiläer; dieser lehrt, die Geburt gleiche ihr, denn es heißt: das Weib und ihre Kinder verbleiben ihrem Herrn. [Nur] wenn das Weib ihrem Herrn gehört, gehören auch ihre Kinder dem Herrn.
5Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: R. Jose ist der Ansicht, was man zurückläßt, bleibe nicht zurück, und die Rabbanan sind der Ansicht, es bleibe zurück. –
6R. Joḥanan kann dir erwidern: alle sind der Ansicht, was man zurückläßt, bleibe zurück, hierbei aberaus folgendem Grunde: die Schrift sagt: das Weib und ihre Kinder verbleiben ihrem Herrn.
7Vielmehr streiten hierüber folgende Tannaím: (Es wird gelehrt:) Wenn jemand ein Sündopfer schlachtet und darin eine lebende Vier[monats]geburt findet, so darf sie, wie Eines lehrt, nur von Männern der Priesterschaft, und nur einen Tag, und nur innerhalb der Vorhänge gegessen werden,
8und wie ein Anderes lehrt, von jedem Menschen, an jedem Orte und unbeschränkte Zeit gegessen werden.
9Wahrscheinlich streiten hierüber Tannaím: der erste Autor ist der Ansicht, was man zurückläßt, bleibe nicht zurück, und der andere ist der Ansicht, was man zurückläßt, bleibe zurück. –
10R. Joḥanan kann dir erwidern: alle sind der Ansicht, was man zurückläßt, bleibe zurück, und diese Tannaím streiten über folgendes: einer ist der Ansicht, die Geburten der Opfertiere seien heilig, erst wenn sie da sind, und einer ist der Ansicht, die Geburten der Opfertiere seien heilig schon im Leibe ihrer Mutter.
11Wenn du aber willst, sage ich: dies ist kein Widerspruch; eines gilt von dem Falle, wenn man es geheiligt hat und es nachher trächtig wurde,
12und eines von dem Falle, wenn es trächtig war und man es nachher geheiligt hat.
13Raba wandte ein: Woher, daß der Grund R. Joḥanans ist, weil das, was man zurückläßt, zurückbleibe, vielleicht ist der Grund R. Joḥanans, weil man durch den Zuwachs des Opfertieres Sühne erlangenkönne!?
14R. Hamnuna erwiderte ihm: R. Elea͑zar war ein Schüler R. Joḥanans, und er saß vor R. Joḥanan, der ihm diese Antwort nicht gab, und du sagst, der Grund R. Joḥanans sei, weil man durch den Zuwachs des Opfertieres Sühne erlangen könne.
15WENN EU ABER, NACHDEM ER ‘DIESES SELBST SEI EIN HEILSOPFER’ GESAGT HAT, SICH ÜBERLEGT &C. Selbstverständlich ist es das Junge eines Heilsopfers, sollte er denn, so lange er will, sich überlegen dürfen!?
16R.Papa erwiderte: Dies gilt von dem Falle, wenn er es innerhalb der Zeit, in der man einen Satzausspricht, gesagt hat; man könnte glauben, innerhalb dieser Zeit gelte es als ein Satz, nur habe er darüber nachgedacht, so lehrt er uns.
17SAGTE JEMAND:] DIESES SEI EINGETAUSCHTES AUF DAS BRANDOPFER, EINGETAUSCHTES AUF DAS HEILSOPFER, SO IST ES EINGETAUSCHTES AUF DAS BRANDOPFER – SO R. MEÍR.
18R. JOSE SPRACH: HAT ER ESVON VORNHEREIN BEABSICHTIGT, SO SIND, DA MAN NICHT ZWEI NAMEN GLEICHZEITIG AUSSPRECHEN KANN, SEINE WORTE GÜLTIG, WENN ER ABER, NACHDEM ER ‘EINGETAUSCHTES AUF DAS BRANDOPFER’ GESAGT HAT, SICH ÜBERLEGT UND SAGT: EINGETAUSCHTES AUF DAS HEILSOPFER, SO IST ES EINGETAUSCHTES EINES BRANDOPFERS.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.