Temura — Blatt 26a

1GEMARA. R. Jiçḥaq b. R. Jose sagte im Namen R. Joḥanans: Alle stimmen überein, daß, wenn jemand zuerst ‘dieses möge Geltung haben’ und nachher ‘jenes möge Geltung haben’ gesagt hat, nach aller Ansicht die erste Fassung bestimmend sei,

2und wenn er ‘dieses möge Geltung haben, nur wenn jenes Geltung hat’ gesagt hat, beide heilig seien,

3sie streiten nur über einen Fall, wie in unserer Mišna, wenn er gesagt hat: ‘Eingetauschtes auf das Brandopfer, Eingetauschtes auf das Heilsopfer.’ R. Meír ist der Ansicht, da er ‘Eingetauschtes auf das Brandopfer und auf das Heilsopfer’ sagen sollte, aber ‘Eingetauschtes auf das Brandopfer, Eingetauschtes auf das Heilsopfer’ gesagt hat, so ist es ebenso, als ob er zuerst gesagt hätte ‘dieses möge Geltung haben’ und nachher ‘jenes möge Geltung haben’;

4R. Jose aber ist der Ansicht, hätte er ‘Eingetauschtes auf das Brandopfer und auf das Heilsopfer’ gesagt, so könnte man glauben, es sei heilig und nicht darzubringen, so lehrt er uns.

5Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand gesagt hat: Dieses Vieh sei zur Hälfte Eingetauschtes auf das Brandopfer und zur Hälfte Eingetauschtes auf das Heilsopfer, so ist das ganze als Brandopfer darzubringen – so R. Meír; die Weisen sagen, es sei weiden zu lassen, bis es ein Gebrechen bekommt, sodann werde es verkauft, und für die Hälfte des Erlöses bringe er das Eingetauschte eines Brandopfers und für die Hälfte des Erlöses bringe er das Eingetauschte eines Heilsopfers.

6R. Jose sprach: Hat er dies von vornherein beabsichtigt, so sind, da man nicht zwei Namen gleichzeitig aussprechen kann, seine Worte gültig. R. Jose sagt ja dasselbe, was die Rabbanan!? – Das ganze lehrte R. Jose.

7Ein Anderes lehrt: Ein Vieh, das zur Hälfte Brandopfer und zur Hälfte Sündopfer ist, ist ganz als Brandopfer darzubringen – so R. Meír.

8R. Jose sagt, es sei verenden zu lassen. Sie stimmen überein, daß, wenn er ‘zur Hälfte Sündopferund zur Hälfte Brandopfer’ gesagt hat, es verenden zu lassen sei.

9Der übereinstimmt, ist ja R. Meír, und dies ist ja selbstverständlich!? –

10Man könnte glauben, wenn er dies nicht gelehrt hätte, könnte man sagen, der Grund R. Meírs sei nicht, weil die erste Fassung maßgebend ist, sondern aus dem Grunde, weil das vermischte Sündopferdarzubringen ist,

11somit sei es darzubringen, auch wenn er zuerst ‘zur Hälfte Sündopfer’ und nachher ‘zur Hälfte Brandopfer’ gesagt hat, so lehrt er uns, daß dem nicht so sei.

12Ein Anderes lehrt: Wenn jemand gesagt hat: dieses Vieh sei zur Hälfte Brandopfer und zur Hälfte Heilsopfer, so ist es heilig und nicht darzubringen, es kann umgetauscht werden, und das Eingetauschte gleicht diesem selber.

13Also nach R. Jose, somit ist ja selbstverständlich, daß es heilig und nicht darzubringen ist!? –

14Nötig ist dies wegen des Eingetauschten, man könnte glauben, es selbst sei allerdings nicht darzubringen, das Eingetauschte aber sei darzubringen, so lehrt er uns. Es selbst ist deshalb nicht darzubringen, weil es eine verdrängte Heiligkeit ist, und auch das Eingetauschte kommt von einer verdrängten Heiligkeit.

15R. Joḥanan sagte: Wenn ein Vieh zwei Gesellschaftern gehört hatte und einer die Hälfte geweiht hat, und dieser darauf die andere Hälfte kauft und sie ebenfalls weiht, so ist es heilig und nicht darzubringen, es kann umgetauscht werden und das Eingetauschte gleicht diesem.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.