Temura — Blatt 26b

1Hieraus ist dreierlei zu entnehmen; es ist zu entnehmen, daß die Heiligkeit des Geldwertesverdrängt werdenkann,

2es ist zu entnehmen, daß Lebendes verdrängt werden kann, und es ist zu entnehmen, daß die frühere Verdrängungals Verdrängung gilt.

3Abajje sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn jemand gesagt hat: die Hälfte sei Brandopfer und die Hälfte Zehnt, es nach aller Ansicht als Brandopfer darzubringensei;

4wie ist es aber, wenn er gesagt hat: die Hälfte Eingetauschtes und die Hälfte Zehnt:

5ist es als Eingetauschtes darzubringen, da es bei allen Opfertieren Geltung hat, oder ist es als Zehnt darzubringen, da dieser das vorangehende und das folgendeheiligt? – Dies bleibt unentschieden.

6SAGTE JEMAND: DIESES SEI ANSTELLE VON DIESEM, UMGETAUSCHT AUF DIESES, AUSGEWECHSELT DURCH DIESES, SO IST DIES EIN UMTAUSCH; WENN ABER: DIESES SEI AUSGEWEIHT DURCH DIESES, SO IST DIES KEIN UMTAUSCH.

7IST ABER DAS OPFERTIER FEHLERBEHAFTET, SO WIRD ES PROFAN, NUR MUSS ER FÜR DEN GELDWERT AUFKOMMEN.

8GEMARA. Demnach hat ‘anstelle’ den Begriff ‘erfassen’; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn jemand von Geheiligtem des Tempelreparaturfonds’ gesagt hat: es sei eingewechselt gegen dieses, umgetauscht gegen dieses, so hat er nichtsgesagt,

9wenn aber: anstelle von diesem, ausgeweiht durch dieses, so sind seine Worte gültig.

10Welcher Unterschied besteht zwischen dem Anfangsatze und dem Schlußsatze, wenn du sagst, es habe den Begriff ‘erfassen’!?

11Abajje erwiderte: ‘Anstelle’ hat zuweilen den Begriff ‘erfassen’ und [zuweilen den Begriff] ‘ausweihen’.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.