Temura — Blatt 2a
1JEDER KANN UMTAUSCHEN, SOWOHL MÄNNER ALS AUCH WEIBER; NICHT ETWA, DASS MAN UMTAUSCHEN DARF, SONDERN DASS, WENN JEMAND UMGETAUSCHT HAT, DER UMTAUSCH GÜLTIG IST, UND ER ERHÄLT DIE VIERZIG GEISSELHIEBE.
2GEMARA. Dies widerspricht sich ja selbst; zuerst heißt es: jeder kann umtauschen, von vornherein, nachher aber lehrt er: nicht etwa, daß man umtauschen darf, nur wenn es bereits geschehen ist!? –
3Nach deiner Auffassung: jeder kann umtauschen, von vornherein, brauchst du ja nicht einen Einwand aus der Mišna zu erheben, er ist ja aus der Schrift zu erheben, denn es heißt: er darf es nicht auswechseln und er darf es nicht umtauschen!?
4Vielmehr, erwiderte R. Jehuda, meint er es wie folgt: jeder kann durch den Umtausch erfassen lassen, sowohl Männer als auch Weiber; nicht etwa, daß man umtauschen darf, sondern daß, wenn jemand umgetauscht hat, der Umtausch gültig ist, und er erhält die vierzig Geißelhiebe.
5Was schließt [das Wort] ‘jeder’ ein? – Dies schließt den Erben ein, nicht wie R. Jehuda.
6Wir haben nämlich gelernt: Der Erbe kann stützenund der Erbe kann umtauschen – so R. Meír: R. Jehuda sagt, der Erbe könne nicht stützen und der Erbe könne nicht umtauschen. –
7Was ist der Grund des R. Jehuda? – Er folgert hinsichtlich des Beginnes der Heiligung von der Beendigung der Heiligung: wie bei Beendigung der Heiligung der Erbe nicht stützen kann, ebenso kann bei Beginn der Heiligung der Erbe nicht umtauschen. –
8Woher dies vom Stützen selbst? – Es heißt dreimal sein Opfer; einmal: sein Opfer, nicht aber das Opfer eines Nichtjuden, einmal: sein Opfer, nicht aber das Opfer seines Nächsten, und einmal: sein Opfer, nicht aber das Opfer seines Vaters. –
9Worauf deutet nach R. Meír, welcher sagt, der Erbe könne stützen, [das Wort] sein Opfer!? – Dies deutet auf die Einschließung aller Beteiligten beim Stützen. –
10Und R. Jehuda!? – Er hält nichts von [der Einschließung] der Beteiligten beim Stützen. – Weshalb? – Weil ihr Opfer nicht bestimmt ist. Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich hält er davon, nur folgert er es hinsichtlich des Opfers eines Nichtjuden und des Opfers seines Nächsten aus ein- und demselben Schriftworte, sodaß einer für [die Einschließung] der Beteiligten beim Stützen zurückbleibt. –
11Was ist der Grund R. Meírs, welcher sagt, der Erbe könne umtauschen!? – Er kann dir erwidern: wenn aber umtauschen wird er umtauschen, diesschließt den Erben ein,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.