Temura — Blatt 30a
1Hier ist die Ansicht des R. Elea͑zar vertreten, welcher sagt: wenn ein Lediger einer Ledigen beigewohnt hat nicht zum Zwecke der Ehelichung, habe er sie zur Hure gemacht. – Wieso lehrt er dies, wenn die des R. Elea͑zar, von einer Witwe, sollte er es doch von einer Ledigen lehren!? –
2Von einer Witwe ist dies zu lehren nötig; man könnte glauben, da dies eine Hauptnormist, sei es bei diesennicht verboten, so lehrt er uns.
3WENN JEMAND ZU SEINEM NÄCHSTEN SAGT: DA HAST DU DIESES LAMM &C. Eine Sklavin ist ja einem Sklaven erlaubt!? R. Hona erwiderte: Wenn er ‘bei mir’ gesagt hat, und nur beschönigend heißt es ‘Sklaven’. –
4Was ist demnach der Grund Rabbis? Šemuél b. R. Jiçḥaq erwiderte: Tatsächlich gilt dies von einem Sklaven, nur spricht er von einem hebräischen Sklaven. –
5Was ist demnach der Grund der Rabbanan, einem hebräischen Sklaven ist ja eine Sklavin erlaubt!? – Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er Weib und Kinder nicht hat, denn es wird gelehrt: Hat er nicht Weib und Kinder, so darf sein Herr ihm keine kenaa͑nitische Sklavingeben, hat er Weib und Kinder, so darf sein Herr ihm eine kenaa͑nitische Sklavin geben.
6WAS HEISST HUNDEPREIS? WENN JEMAND ZU SEINEM NÄCHSTEN SAGT: DA HAST DU DIESES LAMM FÜR DIESEN HUND.
7DESGLEICHEN IST, WENN ZWEI GESELLSCHAFTER GETEILT HABEN, UND DER EINE ZEHN [SCHAFE] UND DER ANDERE NEUN UND EINEN HUND GENOMMEN HAT, DER GEGENWERT DES HUNDES VERBOTEN, UND DIE MIT DEM HUNDE ERLAUBT.
8DIE HUNDEGABEUND DER HURENPREISSIND ERLAUBT, DENN ES HEISSTbeide, NICHT ABER VIER; IHREJUNGEN SIND ERLAUBT, DENN ES HEISST sie, NICHT ABER IHRE JUNGEN.
9GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Hundepreis, das ist der Tauschpreis für einen Hund, denn so heißt es:du verkauftest dein Volk um ein geringes Gut, du wuchertest nicht bei ihrem Preise. –
10Vielleicht die [Hunde]gabe!? – Demnach wären es drei Fälle, und es heißtsie beide, und nicht drei. –
11Sagen wir denn Gabe und Preis, wir sprechen von einer Gabe ohne Preis!? –
12Demnach sollte die Schrift sagen: du sollst nicht die Gabe einer Hure und eines Hundes bringen, wenn es aber heißt: Hurengabe und Hundepreis, so ist [der Preis] zu verstehen.
13WENN GESELLSCHAFTER GETEILT HABEN UND EINER &C. NAHM. Sollte doch eines für den Hund in Abzug gebracht werden und alle übrigen erlaubt sein!? – In dem Falle, wenn der Preis des Hundes höher ist als eines von ihnen, und der Überschuß des Hundes auf alle entfällt.
14DIE HUNDEGABE UND DER HURENPREIS SIND ERLAUBT &C. Raba aus Parziqa sprach zu R. Aši:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.