Temura — Blatt 32a
1WEDER GEHEILIGTES FÜR DEN ALTAR NOCH GEHEILIGTES FÜR DEN TEMPELREPARATURFONDS DARF MAN VON EINER HEILIGKEIT AUF EINE ANDERE HEILIGKEIT ABÄNDERN, WOHL ABER DARF MAN IHREN SCHÄTZUNGSWERT DEM HEILIGTUME GELOBEN ODER ALS GEBANNTES WEIHEN, UND WENN SIEVERENDEN, SIND SIE ZU BEGRABEN. R. ŠIMO͑N SAGT, GEHEILIGTES FÜR DEN TEMPELREPARATURFONDS IST, WENN ES VERENDET, AUSZULÖSEN.
2GEMARA. R. Hona sagte: Hat man für den Altar Geheiligtes als Gebanntes für die Priester erfassen lassen, so hat man nichts getan. – Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt:alles Gebannte ist hochheilig für den Herrn; alles, was vom Hochheiligen gebannt wird, bleibt heilig für den Herrn.
3Man wandte ein: Hat man für den Tempelreparaturfonds Geheiligtes erfassenlassen, einerlei ob als Geheiligtes für den Altar oder als Gebanntes für die Priester, so hat man nichts getan.
4Hat man für die Priester Gebanntes erfassen lassen, einerlei ob als Geheiligtes für den Altar oder als Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds, so hat man nichts getan.
5Demnach ist, wenn man für den Altar Geheiligtes als Gebanntes für die Priester hat erfassen lassen, was man getan hat, gültig. Dies ist eine Widerlegung R. Honas!? –
6R. Hona kann dir erwidern: was er zurückläßt, ist folgendes: hat man für den Altar Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds erfassen lassen, so ist, was man getan hat, gültig: wenn aber als Gebanntes für die Priester, so hat man nichts getan. –
7Sollte er es doch mit jenen lehren!? – Der Autor lehrt nur das, wobei zweierleivorkommen kann, nicht aber das, wobei zweierlei nicht vorkommen kann. –
8Wir haben gelernt: Wohl aber darf man ihren Schätzungswert dem Geheiligten geloben [oder als Gebanntes weihen]. Doch wohl den Schätzungswert heiligen, für den Reparaturfonds, und als Gebanntes weihen, für die Priester!? –
9Nein, beides als Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds, und es ist einerlei, ob man dabei den Ausdruck ‘Geheiligtes’ für den Tempelreparaturfonds oder den Ausdruck ‘Gebanntes’ für den Tempelreparaturfonds gebraucht. –
10Aber es wird ja anders gelehrt!? In einer Barajtha wird nämlich gelehrt: Man darf den Schätzungswert von Geheiligtem für den Tempelreparaturfonds als Gebanntes für die Priester weihen. Ferner wird folgendes gelehrt: Hat man für den Altar Geheiligtes als Gebanntes für die Priester geweiht, so ist, was man getan, gültig. Dies ist eine Widerlegung R. Honas. Eine Widerlegung. –
11R. Hona bezieht sich ja aber auf einen Schriftvers!? U͑la erwiderte: Die Schrift sagt Gebanntes und allesGebannte. –
12Kann U͑la dies denn gesagt haben, U͑la sagte ja, wenn jemand ein Brandopfer für den Tempelreparaturfonds erfassen läßt, habe dies nur die Abhängigkeit
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.