Temura — Blatt 33a

1somit beziehe ich die Worte: wenn irgend ein Vieh, wie man davon ein Opfer für den Herrn nicht darbringen darf, auf fehlerbehaftete, daß sie auzulösen sind.

2Man könnte glauben, sie seien auch wegen eines vorübergehenden Leibesfehlers auszulösen, so heißt es: wie man davon nicht darbringen darf, das überhaupt nicht dargebracht werden darf, ausgenommen ein solches, das heute nicht dargebracht werden darf, wohl aber morgen.

3Und der Allbarmherzige sagt, dabei sei das Hinstellen und Schätzen erforderlich.

4R. Gidel sagte im Namen Rabhs: Was ist der Grund des Reš Laqiš, welcher sagt, nach den Rabbanan sei Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens einbegriffen, Geheiligtes für den Altar aber hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens nicht einbegriffen? Die Schrift sagt:und der Priester schätze es, ob gut oder schlecht;

5was ist es, wobei zwischen gut und schlecht nicht unterschieden wird? Sage, das ist das Geheiligte für den Tempelreparaturfonds, und die Schrift sagt es, was Geheiligtes für den Altar ausschließt. –

6Was schließt nach R. Joḥanan das es aus? – Dies schließt das von früher her fehlerbehaftete aus. –

7Der Autor der Schule Levis sagt ja aber, auch, ein von früher her fehlerbehaftetes sei hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens einbegriffen, denn Levi lehrte, alles war hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens einbegriffen, auch ein von früher her fehlerbehaftetes, und ebenso lehrte Levi in seiner Barajtha, sogar Wild und Geflügel; es heißt ja es!? – Ein Einwand.

8R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Was ist der Grund des Reš Laqiš, welcher sagt: Geheiligtes für den Altar war hinsichtlich des Schätzens und Hinstellens einbegriffen, nicht aber war es das Geheiligte des Tempelreparaturfonds? Die Schrift sagt: und der Priester schätze es, ob gut oder schlecht; das Geheiligte für den Altar ist es, wobei zwischen gut und schlecht unterschieden wird, und die Schrift sagt es, das Geheiligte für den Tempelreparaturfonds auszuschließen. –

9Demnach sollte es doch heißen: zwischen gut und schlecht!? –

10Ein Einwand. Man wandte ein: Verenden sie fehlerfrei, so sind sie zu begraben, wenn fehlerbehaftet, so sind sie auszulösen. Diese Worte gelten nur vom Geheiligten für den Altar, Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds aber ist, ob fehlerfrei oder fehlerbehaftet, zu begraben.

11R. Šimo͑n sagt, sowohl Geheiligtes für den Altar als auch Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds sei fehlerfrei zu begraben und fehlerbehaftet auszulösen. Der Anfangsatz ist also eine Widerlegung R. Joḥanans!? –

12R. Joḥanan kann dir erwidern: hier wird von einem von früher her fehlerbehafteten gesprochen.

13Dies ist auch einleuchtend, denn wenn man sagen wollte, wenn die Heiligung vor dem Leibesfehler erfolgt ist, so sollte doch R. Šimo͑n hinsichtlich dieses Falles streiten. Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß hier von einem von früher her fehlerbehafteten [gesprochen wird]. –

14Demnach wäre dies ja eine Widerlegung des Reš Laqiš!? –

15Reš Laqiš bezieht dies auf den Fall, wenn die Heiligung vor dem Leibesfehler erfolgt ist. – Demnach sollte doch R. Šimo͑n hinsichtlich dieses Falles streiten!? –

16Reš Laqiš wendet es um und erhebt folgenden Einwandaus einer anderen Mekhilta: Verenden sie, ob fehlerfrei oder fehlerbehaftet, so sind sie zu begraben.

17R. Šimo͑n sagt, fehlerfreie seien zu begraben, fehlerbehaftete seien auszulösen. Diese Wortegelten nur vom Geheiligten für den Tempelreparaturfonds, Opfertiere aber sind auszulösen. – Der Schlußsatz ist ja eine Widerlegung R. Joḥanans!? –

18R. Joḥanan kann dir erwidern: hier wird von einem von früher her fehlerbehafteten gesprochen. Dies ist auch einleuchtend, denn wenn man sagen wollte, wenn die Heiligung vor dem Leibesfehler erfolgt ist, so sollte doch R. Šimo͑n hinsichtlich dieses Falles streiten. –

19Demnach wäre dies ja eine Widerlegung des Reš Laqiš!? – Reš Laqiš kann dir erwidern: hier wird von dem Falle gesprochen, wenn die Heiligung vor dem Leibesfehler erfolgt ist. – Sollte doch R. Šimo͑n hinsichtlich dieses Falles streiten!? – Reš Laqiš kann dir erwidern: dem ist auch so, daß R. Šimo͑n streitet.

20R. Jirmeja sprach zu R. Zera: Nach Reš Laqiš, welcher sagt, nach den Rabbanan sei das für den Altar Geheiligte hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens nicht einbegriffen, ist ja, da gelehrt wird, das für den Altar Geheiligte

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.