Temura — Blatt 3a

1wenn jemand von seinem [Getreide] die Hebe für einen anderen entrichtet, so gehört der Dank ihm.

2Dieser erwiderte: Da, wo es von einem Jisraéliten kommt, richten wir uns nach dem, der die Sühne erlangt, denn es war von Anfang bis Ende in der Hand eines Jisraéliten, hierbei aber ist folgendes fraglich: muß es von Anfang bis Ende im Besitze dessen sein, der es umtauscht? – Dies bleibt unentschieden.

3Der Meister sagte: Von Opfertieren von Nichtjuden darf man nichts genießen, und man begeht an ihnen keine Veruntreuung. Man darf nichts genießen, rabbanitisch, und man begeht an ihnen keine Veruntreuung, nach der Tora. –

4Weshalb? – Es heißt:wenn jemand eine Veruntreuung begeht und versehentlich sündigt; wir folgern durch [das Wort] Sünde, das auch bei der Hebe gebrauchtwird, und bei der Hebe heißt es: Kinder Jisraél, nicht aber Nichtjuden.

5«Man ist ihretwegen nicht schuldig wegen Verwerflichem, Übriggebliebenem und Unreinem.» Von der Unreinheit heißt es:rede zu Ahron und seinen Söhnen, daß sie sich fern halten von den Heiligtümern der Kinder Jisraél und nicht entweihen &c.,

6und man folgere hinsichtlich des Übriggebliebenen durch [das Wort] entweihen vom Unreinen; beim Unreinen heißt es:der Kinder Jisraél, und sie sollen nicht entweihen &c., und beim Übriggebliebenen heißt es:und wer es ißt, ladet eine Schuld auf sich, denn er hat das Heilige des Herrn entweiht.

7Ferner folgere man hinsichtlich des Verwerflichen durch [das Wort] Schuld vom Übriggebliebenen, denn beim Verwerflichen heißt es:und die Person, die davon ißt, ladet Schuld auf sich, und beim Übriggebliebenen heißt es:und wer es ißt, ladet Schuld auf sich, denn er hat das Heilige des Herrn entweiht. Und bei diesen allen heißt es: die Kinder Jisraél, nicht aber Nichtjuden.

8«Sie werden nicht umgetauscht.» Denn es heißt:er darf es nicht auswechseln und er darf es nicht umtauschen, und am Beginne dieses Abschnittes heißt es:rede zu den Kindern Jisraél also: Wenn jemand ein Gelübde ausspricht, die Schätzung.

9Eine andere Lesart: Sie werden nicht umgetauscht. Aus welchem Grunde? Man vergleiche den Umtausch eines Viehs mit dem Viehzehnten und den Viehzehnten mit dem Getreidezehnten, und beim Getreidezehnten heißt es:denn den Zehnten der Kinder Jisraél, den sie dem Herrn abheben, der Kinder Jisraél, nicht aber der Nichtjuden.

10«Sie bringen kein Gußopfer dar; ihre Opfer aber benötigen des Gußopfers – so R. Šimo͑n». Woher dies? – Die Rabbanan lehrten:Eingeborener, ein Eingeborener bringt Gußopfer dar, nicht aber bringt ein Nichtjude Gußopfer dar. Man könnte glauben, auch sein Brandopfer benötige nicht des Gußopfers, so heißt esso.

11«R. Jose sprach: Ich finde, daß bei allen zu erschweren ist.» Aus welchem Grunde? – Bei ihnen heißt es:für den Herrn.

12«Dies gilt nur vom Geheiligten für den Altar, am Geheiligten für den Tempelreparaturfonds aber begeht man eine Veruntreuung.» Aus welchem Grunde? – Wenn wir auch hinsichtlich der Veruntreuung durch [das Wort] Sünde von der Hebe folgern,so gilt dies nur dann, wenn es der Hebe gleicht, die an sich heilig ist, nicht aber vom Geheiligten für den Tempelreparaturfonds, von dem nur der Geldwert heilig ist.

13R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wegen aller Verbote der Tora ist man, wenn man dabei eine Tätigkeit ausgeübt hat, schuldig, und wenn man dabei keine Tätigkeit ausgeübt hat, frei. –

14Ist es denn eine stichhaltige Regel, daß man wegen eines Verbotes, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, frei ist, das Umtauschen ist ja ein Verbot, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, und man ist dieserhalb zu geißeln!? Wir haben nämlich gelernt: Nicht etwa, daß man umtauschen darf, sondern daß, wenn jemand umgetauscht hat, der Umtausch gültig ist, und er erhält die vierzig Geißelhiebe. –

15Rabh kann dir erwidern: Hier ist die Ansicht R. Jehudas vertreten, welcher sagt, wegen eines Verbotes, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, sei zu geißeln. –

16Wieso kannst du unsere Mišna R. Jehuda addizieren, du hast ja beim Anfangsatze erklärt, sie vertrete nicht die Ansicht R. Jehudas!? Dieser lehrt, jeder könne umtauschen, und [du erklärtest, das Wort] ‘jeder’ schließe den Erben ein, nicht wie R. Jehuda. –

17Dieser Autor ist seiner Ansicht in einer Hinsicht, daß wegen eines Verbotes, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, zu geißeln sei, und streitet gegen ihn in einer Hinsicht, denn R. Jehuda ist der Ansicht, der Erbe könne nicht stützen und der Erbe könne nicht umtauschen, während unser Autor der Ansicht ist, der Erbe könne stützen und der Erbe könne umtauschen.

18R. Idi b. Abin sagte im Namen des R. A͑mram im Namen des R. Jiçḥaq im Namen des R. Johanan im Namen R. Jose des Galiläers: Wegen aller Verbote der Tora ist man, wenn man dabei eine Tätigkeit ausgeübt hat, zu geißeln, und wenn man dabei keine Tätigkeit ausgeübt hat, frei, ausgenommen das Schwören, das Umtauschen und das Fluchen (seines Nächsten) beim Gottesnamen; obgleich man dabei keine Tätigkeit ausübt, ist man schuldig. Im Namen des R. Jose b. R. Ḥanina sagten sie, auch wenn man die Hebe vor den Erstlingen entrichtet.

19Woher dies vom Schwören? R. Joḥanan erwiderte im Namen des R. Meír: Die Schrift sagt:denn der Herr läßt den nicht ungestraft, der seinen Namen freventlich ausspricht; das Gericht droben

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.