Temura — Blatt 6a
1du sollst es als Freiwilliges herrichten, dies sind die Heiligtümer des Tempelreparaturfonds, und wir haben gelernt, wenn man Gebrechenfreie für den Tempelreparaturfonds heiligt, sei, obgleich dies verboten ist, was man getan hat, getan. Dies ist eine Widerlegung Rabas!? –
2Er kann dir erwidern: aus der Stelle, aus der Gebrechenbehaftete für den Altar einbegriffen werden, werden Gebrechenfreie für den Tempelreparaturfonds einbegriffen. –
3Vom Raube sagt ja der Allbarmherzige:du sollst nicht rauben, und wir haben gelernt, wer Holz geraubt und daraus Geräte gemacht hat, Wolle und daraus Kleider gemacht hat, habe den Wert zur Zeit des Raubenszu ersetzen. Dies ist eine Widerlegung Rabas!? –
4Raba kann dir erwidern: anders ist es da, denn die Schrift sagt:das er geraubt hat, wie er es geraubt hat. –
5Und Abajje!? – [Das Wort:] das er geraubt hat, verwendet er [für folgende Auslegung:] nur zu seinem Raube hat er das Fünftel hinzuzufügen, zum Raube seines Vaters aber hat er das Fünftel nicht hinzuzufügen. –
6Vom Pfände sagt ja der Allbarmherzige:du sollst in sein Haus nicht kommen, ihm ein Pfand abzupfanden, und wir haben gelernt, er müsse ihm das Kissen nachts und den Pflug am Tagezurückgeben. Dies ist eine Widerlegung Rabas!? –
7Raba kann dir erwidern: anders ist es da, denn die Schrift sagt:zurückgeben sollst du es zurückgeben. –
8Und Abajje!? – Hätte der Allbarmherzige nicht gesagt: zurückgeben sollst du es zurückgeben, so könnte man glauben, er habe nun einmal das Verbot übertreten, wenn er will, gebe er es zurück, und wenn er will, gebe er es nicht zurück, so lehrt er uns. –
9Vom Eckenlasse sagt ja der Allbarmherzige:du sollst bei deinem Ernten nicht ganz abmähen die Ecken deines Feldes, und wir haben gelernt: Es ist Gebot, den Eckenlaß von den Halmen abzusondern; hat man ihn nicht von den Halmen abgesondert, so sondere man ihn von den Garben ab; hat man ihn nicht von den Garben abgesondert, so sondere man ihn vom Haufen ab, bevor man ihn geworfelt, hat;
10hat man ihn geworfelt, so entrichte man davon den Zehnten und gebe ihn ihm. Im Namen R. Jišma͑éls sagten sie, man sondere ihn sogar vom Teige ab. Dies ist eine Widerlegung Abajjes!? –
11Abajje kann dir erwidern: anders ist es da, denn die Schrift sagt überflüssigerweise zweimalverlassen. –
12Und Raba!? – Er kann dir erwidern: es gibt noch ein anderes Verlassen, das diesem gleicht, wenn nämlich jemand seinen Weinberg preisgibt.
13Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand seinen Weinberg preisgegeben hat, am folgenden Morgen aber sich aufmacht und ihn abwinzert, so ist er [zur Zurücklassung von] Abfall, Nachlese, Vergessenem und Eckenlaß verpflichtet, jedoch frei vom Zehnten.
14R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: Nachdem wir nun all die Widersprüche erklärthaben, worüber streiten nun Abajje und Raba? –
15Sie streiten über den vereinbarten Wucher. Dies nach R. Elea͑zar, denn R. Elea͑zar sagte: Vereinbarter Wucher kann durch das Gericht abgenommen werden;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.