Temura — Blatt 6b

1Halbwucherkann durch das Gericht nicht abgenommen werden. R. Joḥanan aber sagte, auch der vereinbarte Wucher könne nicht durch das Gericht abgenommen werden.

2Jener entgegnete: Da streiten sie ja über die Schriftverse. R. Jiçḥaq sagte nämlich: Folgendes ist der Grund R. Joḥanans: Die Schrift sagt:auf Zins leiht er aus und Wucher nimmt er, sollte er noch leben? Er wird nicht leben; hinsichtlich des Lebens ist er gegeben, zur Rückgabe aber nicht [verpflichtet].

3R. Aḥa entnimmt dies hieraus:Du sollst deinen Gott fürchten, ich bin de Herr; fürchten soll er, zur Rückgabe aber nicht [verpflichtet].

4Raba entnimmt dies hieraus:Diese Greuel hat er verübt, sterben soll er, sein Blut komme über ihn;und er zeugt einen gewalttätigen Sohn, der Blut vergießt. Die Wucherer werden mit den Blutvergießenden verglichen; wie es bei Blutvergießenden keine Rückgabe gibt, ebenso gibt es bei Wucherern keine Rückgabe.

5Ferner sagte R. Naḥman b. Jiçḥaq: Folgendes ist der Grund R. Elea͑zars: die Schrift sagt:dein Bruder soll mit dir leben, gib ihm zurück, damit er mit dir lebe. –

6Worüber streiten demnach Abajje und Raba? – Über die Aneignungdurch die Änderung.

7Nach der einen Lesart gemäßunserer obigen Erklärungen und nach der andren Lesart, wonach sie über den vereinbarten Wucher [streiten], ist nach Abajje der Wucher nicht zurückzugeben, und nach Raba der Wucher zurückzugeben. –

8Aber auch Abajje ist ja der Ansicht, daß man den vereinbarten Wucher durch das Gericht abnehme!? Abajje sagte nämlich: Wenn jemand von seinem Nächsten vier(hundert) Zuz Zinsen zu fordern hatte und dieser dem Gläubiger dafür ein Gewand im Werte von fünf für vier gegeben hat, so werden ihm, wenn man es ihm abnimmt, nur vier abgenommen, denn den einen Zuz gab er ihm als Geschenk. Raba aber sagt, man nehme ihm alle fünf ab, denn das ganze kam als Wucher in seine Hand. –

9Vielmehr, Abajje und Raba streiten über die Aneignung durch die Änderung.

10Die Rabbanan lehrten:Alles, dem ein Gebrechen anhaftet, sollt ihr nicht darbringen. Was lehrt dies: wenn das Verbot des Schlachtens, so ist dies ja unten bereits gesagt; vielmehr bedeuten [die Worte] sollt ihr nicht darbringen: ihr sollt sie nicht heiligen. Hieraus folgerten sie, daß, wenn jemand Gebrechenbehaftete für den Altar heiligt, er fünf Verbote übertrete:

11ihr sollt nicht heiligen, ihr sollt nicht schlachten, ihr sollt nicht sprengen, ihr sollt nicht ganz aufräuchern, und ihr sollt nicht einen Teil aufräuchern. Im Namen des R. Jose b. R. Jehuda sagten sie, auch die Blutaufnahme.

12Der Meister sagte: Wenn das Verbot des Schlachtens, so ist dies ja unten bereits gesagt. Wo ist dies gesagt? – Es wird gelehrt:Ein Blindes oder ein Gebrochenes oder ein Verstümmeltes oder ein Warziges sollt ihr nicht darbringen. Was besagt dies: wenn das Verbot der Heiligung, so ist dies ja bereits vorher gesagt: vielmehr bedeuten [die Worte] sollt ihr nicht darbringen; ihr sollt solche nicht schlachten:

13Und eine Feuergabe sollt ihr (von solchen) nicht legen, das sind die Feueropferteile. Ich weiß dies nur von allen, woher dies von einem Teile? Es heißt:von solchen.

14Woher dies vom Blutsprengen? Es heißt:auf den Altar. Für den Herrn, dies schließt den fortzuschickenden Ziegenbockein. –

15Ist denn [das Wort] für den Herrn einschließend, es wird ja gelehrt: UnterOpfer könnte man auch Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds verstehen, die ebenfalls Opfer genannt werden, wie es heißt:und wir bringen die Opfergabe des Herrn,

16so heißt es:und zur Tür des Offenbarungszeltes &c.; ist es für die Tür des Offenbarungszeltesgeeignet, so ist man dieserhalb wegen des Schlachtens außerhalb schuldig, und ist es für die Tür des Offenbarungszeltes nicht geeignet, so ist man dieserhalb wegen des Schlachtens außerhalb nicht schuldig.

17Wollte man nur diese ausschließen und nicht die Endsündigungskuhund den fortzuschickenden Ziegenbock, die für die Tür des Offenbarungszeltes geeignet sind, so heißt es:für den Herrn, die für den Herrn geeignetsind, ausgenommen diese, die nicht für den Herrn geeignet sind.

18Raba erwiderte: Da im Zusammenhange des Schriftverses: und an die Tür, einschließend, für den Herrn, ausschließend. Ebenso hier: wenn Feuergabe ausschließend ist, so ist [das Wort] für den Herrn einschließend. –

19Nur aus dem Grunde, weil die Schrift für den Herrn geschrieben hat, bringe man den fortzuschickenden Ziegenbock nicht [gebrechenbehaftet], würde aber die Schrift nicht einschließend für den Herrn geschrieben haben, so würde man gesagt haben, der fortzuschickende Ziegenbock dürfe auch gebrechenbehaftet sein. Merke, das Los entscheidet ja nur dann, wenn das Objekt geeignetist!?

20R. Joseph erwiderte: Hier ist die Ansicht Ḥanan des Ägypters vertreten, welcher sagt, selbst wenn das Blut sich bereits im Gefäße befindet, hole man einen anderen und paare ihm zu.–

21Allerdings ist Ḥanan der Ägypter der Ansicht, daß keine Verdrängungerfolge, ist er denn auch der Ansicht, daß keine Auslosung erforderlich ist, vielleicht hole man andereund lose sie aus!?

22Vielmehr, erwiderte R. Joseph, hier ist die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten, denn es wird gelehrt: Verendet einer von ihnen, so hole man einen anderen ohne Auslosung – so R. Šimo͑n.

23Raba erwiderte: In dem Falle, wenn er am selben Tage ein Gebrechen bekommen hat und man ihn auf einen anderenumgetauscht hat.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.