Bedeutende Persönlichkeiten

Imam Abû Hanîfa (Nuʿmân b. Thâbit)

Der Imam der hanafitischen Rechtsschule (699–767); der große Mudschtahid, der in Kûfa mit der Methode des Raʾy (strukturierten Vernunftgebrauchs) und des Istihsân eine systematische Rechtsmethodik (Usûl al-Fiqh) begründete und für seine Gottesfurcht (Taqwâ) sowie seine Distanz zur politischen Macht bekannt ist; das Haupt des Gelehrtenkreises der vier Rechtsschulgründer.

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Einleitung: Die Stellung des al-Imâm al-Aʿzam

Nuʿmân b. Thâbit b. Zûtâ — der große Mudschtahid, der mit dem Beinamen Abû Hanîfa und häufiger mit dem Titel al-Imâm al-Aʿzam („Der Größte Imam") in die Geschichte eingegangen ist — gilt als Wendepunkt in der Verwandlung des islamischen Rechtsdenkens in eine systematische Disziplin. Die nach ihm benannte hanafitische Rechtsschule prägt heute die rechtliche Praxis von etwa einem Drittel der Muslime auf Erden; sie ist die vorherrschende Rechtstradition der türkisch-islamischen Welt, Zentralasiens, des indischen Subkontinents und des Balkans. Doch liegt die eigentliche Bedeutung Abû Hanîfas nicht allein in der geographischen Verbreitung, sondern in der von ihm entwickelten Methodologie des Vernunftgebrauchs: Er begründete eine flexible und systematische Methode der Rechtsfindung (Idschtihâd), die im Lichte der überlieferten Quellen auf die sich ständig wandelnden gesellschaftlichen Verhältnisse zu antworten vermochte.

Diese Notiz behandelt Abû Hanîfa nicht im Rahmen eines rechtsschulischen Eifers, sondern als eine wissenschaftlich-geistige Persönlichkeit: als Pionier der Rechtsmethodik, als ein gottesfürchtiger Asket (Zâhid), als ein Gewissensmensch, der sich von der politischen Macht fernhielt, und als das Haupt eines Kreises, der — gemeinsam mit Imam Mâlik ibn Anas, Imam asch-Schâfiʿî und Imam Ahmad ibn Hanbal — von gegenseitiger tiefer Achtung der vier großen Rechtsschulgründer getragen war. Ihn zu verstehen heißt, nicht bloß einen Juristen zu verstehen, sondern einen Typus der Weisheit, der seinen Verstand in den Dienst der Offenbarung stellt, sein Wissen an den wirklichen Fragen des Lebens prüft und seinen persönlichen Vorteil niemals über die Wahrheit stellt.

Leben und historischer Kontext

Abû Hanîfa wurde im Jahr 80 H (699 n. Chr.) in der Stadt Kûfa im Irak geboren. Sein Vater Thâbit stammte aus einer ursprünglich persischen (iranischen), muslimischen Familie; es wird überliefert, dass sein Großvater Zûtâ aus der Gegend von Kâbul oder al-Anbâr nach Kûfa gebracht worden sei. Die Mawâlî-Herkunft (nichtarabischer Muslime) der Familie ist für das Verständnis der intellektuellen Persönlichkeit Abû Hanîfas bedeutsam: Er ist der Vertreter eines neuen Gelehrtentypus, der unabhängig von Stammessolidarität (ʿAsabiyya) allein durch wissenschaftliche Befähigung aufstieg.

Die Zeit, in der er lebte, fällt mit den letzten Jahren des umayyadischen Kalifats und der Gründungsepoche des abbasidischen Kalifats zusammen — einer der intellektuell bewegtesten Übergangsmomente der islamischen Zivilisation. In diesen Jahren hatte die Übersetzung der Werke griechischer Philosophie gerade erst begonnen, hatten die Quellstädte der Hadithüberlieferung (Medina, Kûfa, Basra, Schâm) voneinander verschiedene Praktiken entwickelt, waren die Disputationen des Kalâm entstanden. Kûfa wiederum war mitten auf diesem komplexen Boden ein multikulturelles Zentrum, in dem aramäische, persische, arabische, jüdische und syrische Elemente ineinandergriffen. Eben dieser plurale und dynamische Boden bildet den historischen Hintergrund der Raʾy-Methodologie (des strukturierten Vernunftgebrauchs), die Abû Hanîfa entwickeln sollte.

Der junge Nuʿmân befasste sich zunächst mit dem Handel von Seidenstoffen; die klassischen Quellen betonen, dass er den Handel sein Leben lang nie aufgab, seinen Lebensunterhalt auf diesem Wege bestritt und das Wissen niemals zum Mittel des Broterwerbs machte. Dies ist auch die Quelle jener gewissenhaften Distanz, die er zwischen Wissen und Lebensunterhalt errichtete: dass das Wissen nicht zu einer Ware des Handels gemacht werde, war einer der Grundsätze seiner Lebensphilosophie. Sodann wandte er sich den Disputationen des Kalâm zu; es wird überliefert, dass er mehrfach nach Basra reiste und mit charidschitischen, muʿtazilitischen und schiitischen Gesprächspartnern disputierte, doch sah er, dass dieses Milieu der Streitrede dem Herzen keinen Frieden gab, und fand seinen eigentlichen Strom im Fiqh. Schließlich widmete er sein Leben dem Fiqh, indem er sich dem berühmten Rechtsgelehrten (Faqîh) jener Zeit, Hammâd b. Abî Sulaimân (gest. 120/738), anschloss.

Die klassischen biographischen Quellen — Chatîb al-Baghdâdîs Taʾrîch Baghdâd, Ibn Challikâns Wafayât, as-Saymarîs Achbâr, adh-Dhahabîs Siyar Aʿlâm — schildern diese Wandlung ausführlich. Der Überlieferung zufolge fasst Abû Hanîfa den endgültigen Entschluss zum Studium des Fiqh, nachdem eine seiner Nachbarinnen eine Handelsangelegenheit nicht richtig zu lösen vermochte; denn er glaubte, das Wissen müsse Lösungen für die konkreten Fragen des Alltags hervorbringen. Diese praktisch-lebensbezogene Haltung ist eine Eigenschaft, die seine gesamte Methodologie durchdringt: Der Fiqh ist keine abstrakte Spekulation, sondern eine lebendige Wissenschaft, die auf die wirklichen Bedürfnisse der Menschen antwortet.

Seine Lehrer und seine Wissenskette

Das Studienleben Abû Hanîfas wird in den Quellen mit einer reichen Liste von Lehrern erwähnt. Den Unterricht seines vornehmsten Lehrers Hammâd b. Abî Sulaimân besuchte er etwa achtzehn Jahre lang — diese außergewöhnlich lange Lehrlingszeit zeigt sowohl die Tiefe des erlernten Stoffes als auch das methodische Naturell Abû Hanîfas. Hammâd vertrat mit einer Kette, die über Ibrâhîm an-Nachaʿî zu ʿAlqama b. Qais und von diesem zu dem Gefährten (Sahâbî) ʿAbdullâh b. Masʿûd reichte, die Schule des Fiqh von Kûfa. In der modernen Wissenschaft wird diese Kette — Abû Hanîfa → Hammâd → an-Nachaʿî — als „die goldene Kûfa-Kette" (the golden Kufan chain) bezeichnet und gilt als einer der autoritativsten Übermittlungswege des frühen islamischen Rechts. Wichtig ist dabei: Ibn Masʿûd, ein Zeitgenosse des Gefährten ʿAlî ibn Abî Tâlib, war von ʿUmar absichtlich nach Kûfa gesandt worden und hatte dort ein der Stadt eigenes Fiqh-Verständnis begründet. Das heißt: Abû Hanîfas Methodologie fiel nicht vom Himmel; sie ist der natürliche Reifepunkt einer ein Jahrhundert alten, tief verwurzelten Tradition.

Während er den Unterricht Hammâds besuchte, wurde Abû Hanîfa bis zu dessen Tod sein bevorzugtester Schüler; so sehr, dass Hammâd ihm seinen Lehrkreis anvertraute, wenn er auf lange Reisen ging. Als Hammâd verstarb (120 H), setzte sich der vierzigjährige Abû Hanîfa auf den Lehrstuhl seines Lehrers und stieg zur Stellung des Hauptrechtsgelehrten von Kûfa auf. Doch begegnete er diesem Amt nicht wie einem Sessel der Autorität, sondern wie einem anvertrauten Gut der Verantwortung; dass er die von ihm gefällten Urteile nicht ohne Beratung mit seinen Schülern endgültig machte, ist auch ein Widerschein dieser Bescheidenheit.

Neben Hammâd zog Abû Hanîfa während seiner Reisen nach Mekka und zur Kaʿba sowie nach Medina Nutzen von vielen großen Gelehrten jener Zeit; die klassischen Quellen verzeichnen, dass er anlässlich der Pilgerfahrt vielmals nach Mekka reiste und mit den dortigen Gelehrten lange Beratungen führte. An der Spitze der Namen, von denen er Wissen erwarb, steht Dschaʿfar as-Sâdiq (gest. 148/765) — aus der Prophetenlinie, sowohl in der sunnitischen als auch in der schiitischen Tradition als Träger einer erhabenen geistigen Rangstufe geltend, in der Hadithwissenschaft als thiqa (vertrauenswürdig) anerkannt. Die moderne akademische Literatur bestätigt, dass Abû Hanîfa von Dschaʿfar as-Sâdiq Wissen erwarb und ihm tiefe Achtung entgegenbrachte; ebenso hat auch Imam Mâlik ibn Anas von Dschaʿfar as-Sâdiq überliefert und ihn mit den Worten erwähnt: „Der vertrauenswürdige (thiqa) Dschaʿfar b. Muhammad sagte mir persönlich, dass…". Diese gemeinsame Lehrerschaft ist ein eindrückliches Zeichen dafür, wie tief die Tradition der Ahl al-Bayt und die sunnitischen Fiqh-Schulen im wissenschaftlichen Gewebe miteinander verschmolzen sind; dass beide großen sunnitischen Rechtsschulgründer bei einem Mann aus der Prophetenlinie in die Lehre gingen, zeigt, dass die wissenschaftliche Autorität der Nachkommenschaft ʿAlîs ibn Abî Tâlib von allen Schulen anerkannt wurde. Auch der Vater Dschaʿfar as-Sâdiqs, Muhammad al-Bâqir, gehört zu den zentralen Persönlichkeiten dieses Wissenskreises.

Abû Hanîfa führte überdies lange wissenschaftliche Gespräche mit Namen wie ʿAtâʾ b. Abî Rabâh (dem größten Tâbiʿî-Rechtsgelehrten Mekkas), Nâfiʿ (dem Freigelassenen Ibn ʿUmars), Ibn Schihâb az-Zuhrî und dem Rechtsgelehrten von Schâm, al-Auzâʿî. Die Quellen geben in übertriebener Ausdrucksweise an, dass er insgesamt von mehr als viertausend Lehrern Nutzen gezogen habe; mag diese Zahl auch übersteigert sein, so symbolisiert sie doch, in welch weitem wissenschaftlichen Netz er herangebildet wurde. Diese vielfältige Lehrerschaft erklärt auch, warum der hanafitische Fiqh nicht auf die enge Praxis einer einzigen Stadt beschränkt blieb, sondern zu einem universalen System wurde, das die Errungenschaften verschiedener Zentren synthetisiert.

Methodologische Grundsätze: Die Hierarchie der Quellen

Die Rechtsmethodik (Usûl al-Fiqh) Abû Hanîfas zu verstehen, ist der Schlüssel, um zu begreifen, warum sich die hanafitische Rechtsschule derart verbreitete und als offizielles Rechtssystem weiter, multi-ethnischer Imperien wie des osmanischen — dem auch das osmanische Tekke-Zâwiya-System angehörte — angenommen wurde. Seine Methodologie betreibt die Quellen in einer hierarchischen Reihenfolge.

Primärquelle: der Koran. Abû Hanîfa legt sowohl den Wortlaut (Nass) als auch den offenkundigen Sinn (Zâhir) des Korans zugrunde. Er hält am Grundsatz fest, dass „der spezielle (Châss) Wortlaut nicht das Allgemeine (ʿUmûm) ausdrückt"; dies ist die Grundlage seiner sprachlichen Sensibilität.

Sekundärquelle: die Sunna (Hadith). Abû Hanîfa nimmt den Hadith als grundlegende Quelle an; doch da die Wissenschaft der Hadithklassifizierung sich Mitte des 8. Jahrhunderts noch nicht institutionalisiert hatte, bevorzugt er den mutawâtir- und maschhûr-Hadith und verwendet den âhâd-Hadith (mit einzelner Überliefererkette) zurückhaltender. Besonders wenn der âhâd-Hadith den allgemeinen Grundsätzen des Korans oder der altehrwürdigen Praxis Kûfas zuwiderläuft, geht er mit Vorsicht vor. Diese Haltung bildet später den Boden der größten methodologischen Auseinandersetzung mit Imam asch-Schâfiʿî. Hier ist auf eine Nuance zu achten: Abû Hanîfa verwirft den Hadith nicht; im Gegenteil, wenn er einen authentischen (sahîh) Hadith feststellt, gibt er seinen eigenen Raʾy auf. Seine Vorsicht betrifft die Sorgfalt hinsichtlich der Subût (ob der Hadith tatsächlich vom Propheten stammt) des Hadith.

Tertiärquelle: der Ausspruch eines Gefährten (Sahâbî). Die Ansicht eines der Gefährten wird, wenn kein bindender Wortlaut (Nass) vorliegt, der eigenen Rechtsfindung des Mudschtahid vorgezogen.

Quartärquelle: der Idschmâʿ. Der Konsens der Gelehrten über eine Frage ist ein sicherer Beweis.

Quintärquelle: der Qiyâs. Die Lösung einer neuen Frage, für die kein Wortlaut (Nass) vorliegt, indem sie hinsichtlich der ʿIlla (des gemeinsamen Grundes, auf dem das Urteil beruht) einem Fall mit bekanntem Urteil angeglichen wird. Abû Hanîfa gebrauchte den Qiyâs überaus systematisch; um die ʿIlla einer Frage festzustellen, analysierte er zunächst die Logik hinter dem im Wortlaut enthaltenen Urteil und prüfte dann, ob dieselbe Logik auch in der neuen Frage vorliegt. Diese ʿIlla-Analyse ist die Quelle der analytischen Kraft des hanafitischen Fiqh.

Bei der Betreibung dieser fünf Quellen ist der Grundsatz Abû Hanîfas folgender: Überlieferung (Naql) und Vernunft (ʿAql) sind nicht Rivalen, sondern Ergänzungen des jeweils anderen. Liegt ein authentischer Wortlaut vor, ergibt sich die Vernunft ihm; liegt kein Wortlaut vor, arbeitet die Vernunft im Lichte der aus den Wortlauten abgeleiteten Grundsätze. Daher bedeutet die ihm angetragene Bezeichnung als „Mann des Raʾy" (Vernunftschule) nicht, dass er den Hadith geringschätzte; vielmehr bedeutet sie, dass er wegen seiner Sorgfalt hinsichtlich der Subût des Hadith das Vernunftschließen aus festen Grundsätzen vorzieht, anstatt sich auf schwache Überlieferungen zu stützen.

Istihsân: Die Signatur der hanafitischen Methodik

Das charakteristischste und originellste Element der Methodologie Abû Hanîfas ist der Istihsân. Wörtlich bedeutet er „das Schönere vorziehen". Technisch: Wenn das Ergebnis eines strikten Qiyâs entweder mit einem allgemeinen Grundsatz, oder mit der praktischen Wirklichkeit des Lebens, oder mit dem allgemeinen Wohl (Maslaha), oder mit einem stärkeren und verborgeneren Beweis im Widerspruch steht, vom offenkundigen Qiyâs abzulassen und ein dieser Lage angemesseneres Urteil zu fällen. Moderne Forscher übersetzen den Istihsân oft als „juristische Präferenz" (juristic preference) oder „Billigkeit" (equity): Er ermöglicht dem Mudschtahid, sich vom Ergebnis des analogen Vernunftschließens zu lösen, wo dieses ein offenkundig ungerechtes, unbrauchbares oder dem Geist der Scharia zuwiderlaufendes Ergebnis liefert.

Als Beispiele werden das Stiftungsrecht (Waqf), der Salam-Vertrag (Kauf einer Ware auf Termin gegen Vorauszahlung), der Istisnâʿ-Vertrag (Herstellung auf Bestellung) und einige Handelsgeschäfte angeführt: Diese wären bei striktem Festhalten an den Grundsätzen des Qiyâs nicht als zulässig anzusehen, doch hat Abû Hanîfa sie mit Rücksicht auf das Bedürfnis und das Wohl der Menschen durch Istihsân für zulässig erklärt. Beim Salam-Vertrag etwa würde der strikte Qiyâs, da die verkaufte Ware noch nicht vorhanden ist, dies als „Verkauf einer nicht existierenden Sache" ansehen und verwerfen; doch das Bedürfnis des Bauern nach Kapital vor der Ernte und das Bedürfnis des Händlers, durch Vorauszahlung künftig Ware zu erwerben, sind ein Wohl, und auch im Wortlaut findet sich ein dies erlaubender Beweis. Eben hier lässt der Istihsân das strikte Ergebnis des offenkundigen Qiyâs zugunsten dieses stärkeren und verborgenen Beweises fallen. In dieser Hinsicht wurde der hanafitische Fiqh zum System, das der sich entwickelnden städtisch-kommerziellen Ökonomie seiner Zeit am besten antwortete; er errichtete in vollendetster Weise die rechtliche Infrastruktur der Stiftungsinstitution, der Handelspartnerschaften und der Finanzinstrumente.

Die Arten des Istihsân wurden von den späteren hanafitischen Usûl-Gelehrten (besonders as-Sarachsî und al-Pazdawî) klassifiziert: Istihsân durch Wortlaut (Nass), Istihsân durch Idschmâʿ, Istihsân durch Notwendigkeit (Darûra), Istihsân durch verborgenen Qiyâs und Istihsân durch Gewohnheit (ʿUrf). Diese Klassifizierung zeigt, dass der Istihsân kein willkürliches „Gut-Finden" ist, sondern eine auf bestimmte und überprüfbare Beweise gestützte Rechtstechnik. Das heißt: Der Istihsân Abû Hanîfas ist, ähnlich dem Begriff der „Billigkeit" (equity) im modernen Recht, ein korrigierender Mechanismus, der dort eingreift, wo die strikte Regel ein ungerechtes Ergebnis liefert.

Imam asch-Schâfiʿî sollte sich später scharf gegen den Istihsân wenden und ihn als „aus dem Wortlaut des Gesetzes heraustreten und willkürlich ein Urteil setzen" bezeichnen; sein berühmter Ausspruch „Man istahsana fa-qad scharraʿa" („Wer Istihsân übt, hat sein eigenes Gesetz gesetzt") ist die Zusammenfassung dieser Kritik. Die Hanafiten hingegen halten dem entgegen, dass dieser Einwand auf einem falschen Verständnis des Begriffs des Istihsân beruhe: Der Istihsân sei keine Willkür, sondern das Bevorzugen eines stärkeren und verborgeneren Beweises gegenüber einem schwächeren und offenkundigen Qiyâs. Diese methodologische Auseinandersetzung währte als eines der fruchtbarsten Felder der Geschichte der Usûl al-Fiqh jahrhundertelang fort, wobei die gegenseitige wissenschaftliche Achtung beider Seiten gewahrt blieb.

Kollektive Rechtsfindung durch Beratung (Mudschâkara)

In der Methode Abû Hanîfas nimmt die Mudschâkara (wissenschaftliche Beratung) einen zentralen Platz ein. Der klassischen Überlieferung zufolge disputierte Abû Hanîfa, wenn ihm eine Frage gestellt wurde, zunächst lange und ausführlich mit seinen Schülern; jeder legte seine Ansicht dar, die Beweise für und wider wurden gewertet, die Beratung währte zuweilen tagelang, doch erst wenn eine Übereinkunft erreicht war, wurde das Urteil verzeichnet. Diese Methode der kollektiven Rechtsfindung erklärt, warum der hanafitische Fiqh derart systematisch und in sich geschlossen erscheint, warum er fern von Willkür und der juristischen Logik zugeneigt ist. Die Furûʿ (das angewandte Hukum-Korpus) des hanafitischen Fiqh ist nicht das Dekret eines einzelnen Genies, sondern das Produkt der Beratung eines Gelehrtengremiums. Die Quellen geben an, dass in diesem Kreis ständig etwa vierzig ausgezeichnete Schüler anwesend waren, dass ein jeder ein bestimmtes Spezialgebiet hatte (mancher im Erbrecht/Farâʾid, mancher im Vertragsrecht/Muʿâmalât, mancher im Recht des Gottesdienstes/ʿIbâdât) und dass die Fragen im Lichte dieser Spezialisierungen eingehend erörtert wurden. Dass vor dem Erreichen eines Urteils auch die Gegenansichten gehört wurden, ähnelt dem heutigen Verständnis der „beratenden Entscheidungsfindung" auf erstaunliche Weise. In dieser Hinsicht ist der Kreis Abû Hanîfas wie eine wissenschaftliche Form der Tradition der geistigen Gesprächspraxis (Sohbet): Die Wahrheit zeigt sich im gemeinsamen Denken. Diese Methode sicherte zudem die Nachhaltigkeit der Rechtsschule; denn selbst nach dem Tod des Imams konnte ein herangebildeter Stab die Methode der Beratung fortführen.

Seine Werke und ihre Aufzeichnung durch seine Schüler

Die Zahl der schriftlichen Werke, von denen mit Sicherheit bekannt ist, dass sie aus Abû Hanîfas eigener Hand stammen, ist gering; denn er legte die Methode des mündlichen Unterrichts und der Disputation zugrunde. Dieser Umstand stimmt auch mit dem allgemeinen Stil der Wissensübermittlung seiner Zeit überein: Mitte des 8. Jahrhunderts wurde das Wissen größtenteils in Versammlungen (Madschâlis) mündlich vom Lehrer an den Schüler übermittelt; die Niederschrift fiel zumeist der folgenden Generation zu. Gleichwohl gibt es ihm zugeschriebene Glaubenslehre-Traktate (ʿAqâʾid-Risâlas): al-Fiqh al-Akbar (einer der ersten systematischen Texte zur ʿAqîda; er behandelt Themen wie die Eigenschaften Gottes, das Schicksal (Qadar), die Fürsprache (Schafâʿa), die große Sünde und das Verhältnis von Glaube und Werk und bereitete den Boden des späteren Kalâm von Imam Abû Mansûr al-Mâturîdî), al-Fiqh al-Absat, das aus den Antworten auf die Fragen seines Schülers Abû Mutîʿ al-Balchî besteht, al-ʿÂlim wa'l-Mutaʿallim in Frage-Antwort-Form, das Testament al-Wasiyya, das die Grundsätze der ʿAqîda zusammenfasst, und ar-Risâla, die er an den basrischen Gelehrten ʿUthmân al-Battî schrieb und in der er sich gegen den Vorwurf der Murdschiʾa verteidigt. Mag die Zuschreibung dieser Traktate an Abû Hanîfa in der modernen Wissenschaft auch umstritten sein, so findet doch allgemeine Anerkennung, dass die in ihnen enthaltene mittelweg-haltende ʿAqîda-Linie sein Denken widerspiegelt.

Sein eigentliches Erbe im Bereich des Fiqh wurde durch zwei seiner großen Schüler aufgezeichnet. Abû Yûsuf (Yaʿqûb b. Ibrâhîm, gest. 182/798) wurde unter Hârûn ar-Raschîd als erster Mensch zum Qâdî al-Qudât (Oberrichter) ernannt; durch dieses Amt wurde der hanafitische Fiqh mittels offizieller Richterernennungen auf die Ebene des Staates gehoben. Abû Yûsufs Kitâb al-Charâdsch, ein dem Kalifen vorgelegter finanz-rechtlicher Leitfaden, gehört zu den Grundtexten der islamischen Staatsverwaltung. Der zweite große Schüler Muhammad asch-Schaibânî (gest. 189/805) vollzog die schriftliche Aufzeichnung des hanafitischen Fiqh; seine Werke wie al-Asl (al-Mabsût), al-Dschâmiʿ al-Kabîr und al-Dschâmiʿ as-Saghîr gelten unter dem Namen Zâhir ar-Riwâya als die grundlegenden Klassiker der Rechtsschule. Interessanterweise hat Imam asch-Schâfiʿî lange bei asch-Schaibânî studiert und seine eigene Methodologie im Dialog mit dessen Fiqh entwickelt; so wird asch-Schaibânî zu einem Knotenpunkt des sunnitischen Rechtsdenkens.

In den folgenden Jahrhunderten wurden gewaltige Werke wie der 30-bändige al-Mabsût-Kommentar von as-Sarachsî (gest. 483/1090), einem Zeitgenossen Ibn Sînâs (Avicennas), die Badâʾiʿ as-Sanâʾiʿ von al-Kâsânî und die al-Hidâya von al-Marghînânî unmittelbar auf dieser Zâhir-ar-Riwâya-Tradition errichtet. Die al-Hidâya wurde jahrhundertelang das grundlegende Fiqh-Lehrbuch der osmanischen Medresen; die zu ihr verfassten Kommentare und Glossen (besonders Ibn al-Humâms Fath al-Qadîr) repräsentieren die Reifeperiode des hanafitischen Fiqh.

Ein interessanter Punkt in der Entwicklung der hanafitischen Furûʿ (des Korpus angewandter Hukum) ist die Meinungsvielfalt innerhalb der Rechtsschule. Abû Hanîfa, sein Schüler Abû Yûsuf und asch-Schaibânî vertreten in vielen Fragen verschiedene Ansichten; die späteren hanafitischen Rechtsgelehrten entwickelten bestimmte Regeln, wenn sie zwischen diesen Ansichten eine Präferenz trafen. Diese innere Vielfalt zeigt, dass die Rechtsschule kein starres Gefüge von Gesetzen ist, sondern eine durch Beratung sich entwickelnde lebendige Tradition. Der moderne Forscher Eyyup Said Kaya analysiert in seinem Werk Continuity and Change in Islamic Law (2004), wie die hanafitischen Gelehrten im 10. Jahrhundert die innerschulischen Meinungsverschiedenheiten systematisierten und wie sich so die charakteristische Struktur des klassischen islamischen Rechts herausbildete.

Seine Gottesfurcht, Askese und Distanz zur politischen Macht

Abû Hanîfa war durch den Handel ein wohlhabender Mann; doch verteilte er einen bedeutenden Teil seines Erwerbs als Spende (Infâq) an seine Schüler und an die Armen. Seine moralische Gewissenhaftigkeit war von legendärem Ausmaß: In Fragen des Erlaubten und Verbotenen (Halâl-Harâm) hielt er sich selbst vom kleinsten Zweifel fern. Einer Überlieferung zufolge verteilte Abû Hanîfa, als sein Geschäftspartner ein fehlerhaftes Stück Seide im Laden verkaufte, ohne den Fehler anzugeben, sogleich nach seiner Kenntnisnahme den gesamten Tagesertrag als Almosen. Wegen seiner Hingabe an die Nachtgebete war ihm der Beiname „Watad" („Pfahl des Wissens und des Gottesdienstes") verliehen worden. Diese gelebte Gottesfurcht ist ein frühes Beispiel dafür, wie die in der späteren Linie von Sufismus und Psychologie behandelte Schulung der Seele (Nafs) und die fiqh-rechtliche Disziplin zusammen einhergehen.

Das dramatische Kapitel seines Lebens ist seine Beziehung zum abbasidischen Kalifen al-Mansûr. Der Kalif bot Abû Hanîfa das Oberrichteramt von Baghdad an, um die rechtliche Infrastruktur der neuen Hauptstadt Baghdad zu stärken. Abû Hanîfa lehnte ab und sagte, dass das Sich-Einlassen auf die Rechtsprechungsangelegenheiten des Staates mit seinem eigenen Verständnis der Gottesfurcht unvereinbar sei. Seine Begründung war nicht bloß eine politische Scheu; er sorgte sich, dass ein an den Staat gebundener Richter nicht nach Herzenswillen urteilen könne und unter dem Druck der Macht das Risiko trage, von der Gerechtigkeit abzuweichen. Der klassischen Überlieferung zufolge hielt er trotz vielfacher Beharrlichkeit und Drohung seine Ablehnung aufrecht und wurde schließlich ins Gefängnis geworfen. Eine andere Überlieferung berichtet, dass ihm im Gefängnis Peitschenhiebe versetzt wurden und er schließlich durch Gift als Märtyrer starb. Im Jahr 150 H (767 n. Chr.) verstarb er in Baghdad. Der Grundsatz „dass der Gelehrte sich von der Tür des Sultans fernhält" wurde von den folgenden Generationen in seiner Person als paradigmatisches Beispiel angenommen und wurde zu einem konkreten Sinnbild der Erörterung von Askese und den Gütern der Welt. Interessanterweise sollte sich auf das von ihm abgelehnte Oberrichteramt später sein glänzendster Schüler Abû Yûsuf setzen; so flossen die persönliche Gottesfurcht des Imams und die institutionelle Beziehung seiner Rechtsschule zum Staat in der Geschichte durch zwei verschiedene Kanäle.

Der mâturîdîtische Kalâm und die ʿAqîda-Dimension

Abû Hanîfa war nicht nur ein Rechtsgelehrter, sondern zugleich einer der Pioniere des frühen ʿAqîda-Denkens (der Glaubensgrundsätze). Das ihm zugeschriebene al-Fiqh al-Akbar zeigt in Themen wie den Eigenschaften Gottes, dem Schicksal (Qadar), den Zuständen des Grabes, der Fürsprache (Schafâʿa) und der Lage dessen, der eine große Sünde begeht, eine ausgewogene und mittelweg-haltende Haltung: Er verfällt weder in das Extrem, den Glauben gänzlich vom Werk zu trennen, noch jenes, denjenigen, der eine große Sünde begeht, des Unglaubens zu bezichtigen (Takfîr); er behandelt Glauben und Werk als miteinander verbundene, aber getrennte Kategorien.

Zwei Jahrhunderte später verwandelte Imam Abû Mansûr al-Mâturîdî (gest. 333/944) in Samarkand diese ʿAqîda-Linie Abû Hanîfas in eine systematische Kalâm-Schule. Die Mâturîdîya entwickelte sich als der ʿAqîda-Flügel des hanafitischen Fiqh und wurde die vorherrschende Glaubensschule (Iʿtiqâd) der türkisch-islamischen Welt. Die Mâturîdîya gesteht der Vernunft einen weiten Raum zu, indem sie vertritt, dass der menschliche Verstand unabhängig von der Offenbarung einige Grundwahrheiten (wie die Existenz Gottes) zu erfassen vermöge und dass der menschliche Wille eine echte Wahlkraft besitze. In dieser Hinsicht ist der mâturîdîtische Kalâm die natürliche Verlängerung der Raʾy-zentrierten Methodologie Abû Hanîfas in den Bereich der ʿAqîda. So wurde die Formel „im Fiqh Hanafit, in der ʿAqîda Mâturîdît" zum grundlegenden Rahmen, der die geistige Identität einer weiten Geographie von Anatolien bis Zentralasien bestimmt.

Vergleichende Perspektive: Die methodischen Unterschiede der vier sunnitischen Rechtsschulen

Die vier großen sunnitischen Rechtsschulen vergleichend zu betrachten, erfordert das Verständnis des historisch-geographischen Kontextes einer jeden. Abû Hanîfa repräsentiert in diesem Spektrum das am stärksten rationalistische und am stärksten städtische Ende; Imam Mâlik ibn Anas das Ende der traditionsgestützten Orthopraxie; Imam asch-Schâfiʿî die ausgleichende Brücke; Imam Ahmad ibn Hanbal hingegen das strikteste Ende der Überlieferung (Naql).

Rechtsschule Imam / Zentrum Unterscheidende Methodik Hadith-Haltung Geographisches Gewicht
hanafitische Rechtsschule Abû Hanîfa / Kûfa-Baghdad Raʾy, Qiyâs, Istihsân Zurückhaltung beim âhâd Türkei, Zentralasien, indischer Subkontinent, Balkan
mâlikitische Rechtsschule Mâlik / Medina Praxis der Leute Medinas, Maslaha mursala offen für âhâd Maghreb, al-Andalus, Westafrika
schâfiitische Rechtsschule asch-Schâfiʿî / Ägypten System der Usûl al-Fiqh, Bayân authentischer âhâd als Beweis Ägypten, Jemen, Becken des Indischen Ozeans
hanbalitische Rechtsschule Ahmad / Baghdad Wortlaut-Zentriertheit (Nass), Athar weiteste Hadith-Annahme Nadschd, Golf

Soziologisch schlug der Hanafismus in kosmopolitischen, flexiblen und von juristischer Mentalität geprägten städtischen Becken Wurzeln; der Mâlikismus im Maghreb, wo die stammlich-ländliche Struktur bewahrt blieb; der Schâfiismus in den Becken des Seehandels und der Bergstämme; der Hanbalismus hingegen im Kern Nadschds. Diese geographische Verteilung ist kein Zufall: Jede Rechtsschule ließ sich dort nieder, wo sie den Bedürfnissen und dem kulturellen Gewebe der Gesellschaft, in der sie entstand und sich entwickelte, am besten antwortete. Dass sich die stadt-handels-zentrierte, vernunftintensive Methodik Abû Hanîfas in den Städten Zentralasiens und des indischen Subkontinents — der Lebensader des Handels — durchsetzte, ist auch ein Ergebnis dieser Passung. Diese Unterschiede sind keine Hierarchie der Überlegenheit, sondern die pluralen und legitimen Früchte der Rechtsfindung, die dieselben überlieferten Quellen auf verschiedenen historischen Böden hervorbrachten. So haben denn auch die vier Imame einander als große Gelehrte anerkannt; asch-Schâfiʿî war Schüler sowohl Mâliks als auch asch-Schaibânîs, und Ahmad sagte als Schüler asch-Schâfiʿîs: „Wäre asch-Schâfiʿî nicht gewesen, hätten wir die Bedeutung des Qiyâs nicht erlernen können."

Akademische Auseinandersetzung: Schacht und Hallaq

In der westlichen Wissenschaft hat die Auseinandersetzung über den Ursprung des frühen islamischen Rechts Abû Hanîfa als zentrale Gestalt neu verortet. Joseph Schachts Buch The Origins of Muhammadan Jurisprudence (1950) brachte das Verhältnis der hanafitischen Schule zur „Praxis Kûfas" zur Sprache, indem es behauptete, die „Sunna" sei anfänglich nicht notwendig an den Propheten gebunden gewesen, sondern habe oft die lokale Praxis bedeutet. Schacht zufolge war ein bedeutender Teil der rechtlichen Hadithe nachträglich dem Propheten zugeschrieben worden, um bestehende Praktiken zu legitimieren; diese radikale These löste auf dem Feld eine große Auseinandersetzung aus. Wael Hallaq hingegen verteidigte in seinen Arbeiten The Origins and Evolution of Islamic Law (2005) und früher A History of Islamic Legal Theories (1997) die Bindung des frühen Rechts an die Prophetenautorität erneut, indem er einige der radikalen Thesen Schachts kritisierte; ihm zufolge handelten die frühen Mudschtahids nicht willkürlich, sondern arbeiteten innerhalb einer Auslegungstradition, die das überlieferte Material ernst nahm. Nurit Tsafrirs Werk The History of an Islamic School of Law: The Early Spread of Hanafism (2004) wiederum zeigt, ausgehend von biographischen Lexika, die Ausbreitung des Hanafismus in den ersten anderthalb Jahrhunderten und damit, wie sich die Rechtsschule institutionalisierte und in welchen Städten sie durch Richterernennungen Wurzeln schlug. Auch Christopher Melcherts Werk The Formation of the Sunni Schools of Law (1997) analysiert die Wandlung des Hanafismus von einer „persönlichen Schule" (einem Kreis um einen Lehrer) zu einer „klassischen Rechtsschule" (einer institutionellen Rechtstradition). Diese zeitgenössische Literatur verortet Abû Hanîfa auf historischem Boden, indem sie ihn von den Schichten der Legende abscheidet; doch verwirft sie seine methodologische Pionierrolle nicht, sondern verfeinert sie. Wichtig ist dabei, dass die akademische Auseinandersetzung kein „Werturteil" ist, sondern ein Bemühen, zu verstehen, wie der historische Prozess verlief.

Sein Verhältnis zum Sufismus

Es ist nicht zu vergessen, dass Abû Hanîfa keine unmittelbaren Sufismus-Texte schrieb und den sufischen Praktiken als formaler Disziplin kein Interesse entgegenbrachte; sein Hauptanliegen war die Systematik von Fiqh und ʿAqîda. Gleichwohl ist er in zwei Linien mit dem Sufismus verbunden. Zum Ersten wurden seine lange Wissensbeziehung zu Dschaʿfar as-Sâdiq, seine moralische Gewissenhaftigkeit und seine Distanz zur politischen Macht von den späteren Sufismus-Traditionen als „ein für die innere (bâtin) Wahrheit offener äußerer (zâhir) Imam" gedeutet. Zum Zweiten war der Naqschbandiyya-Orden bestrebt, seine eigene Kette (Silsila) gewissermaßen über Dschaʿfar as-Sâdiq zu errichten; diese Kette wurde als Tarîqat-i Châdschagân bezeichnet.

In der anatolischen Geistigkeit war Mawlânâ Dschalâl ad-Dîn Rûmî fiqh-rechtlich Hanafit; an vielen Stellen des Mathnawî wird bei der Behandlung von Fiqh-Fragen der hanafitische Fiqh stillschweigend zugrunde gelegt. Auch türkische Gottesmänner (Erenler) wie Yûnus Emre, Hâdschî Bektasch Walî, Schaich Edebâlî und Chodscha Ahmad Yasawî waren fiqh-rechtlich Hanafiten und geistig Sufis fundiert. Diese Synthese, die in Zentralasien von den Yasawî-Konventen (Dergâh) nach Anatolien getragen wurde, führt den hanafitisch-mâturîdîtischen Boden und die sufische Schulung (Tarbiya) zusammen; die Weisheitstradition (Hikmet) Chodscha Ahmad Yasawîs gehört zu deren frühesten Beispielen. Dies ist eine Ganzheit, die man „die Doppelhelix von Scharîʿa und Tarîqa" nennt und die sich im Verständnis der Vier Tore und Vierzig Stufen konkretisiert: das Ineinandergreifen des äußeren Urteils und der inneren Schulung. In den folgenden Jahrhunderten errichteten die anatolischen und zentralasiatischen Orden, allen voran die Naqschbandiyya, ihre fiqh-rechtlichen Böden nahezu ausnahmslos auf der hanafitischen Rechtsschule; so wurde das methodologische Erbe Abû Hanîfas zu einer Hauptader, die sowohl das Recht als auch die Geistigkeit der türkischen Welt nährt.

Die Institutionalisierung im Osmanischen Reich

Die umfassendste Institutionalisierung der hanafitischen Rechtsschule in der Geschichte vollzog sich im seldschukischen und besonders im osmanischen Staat. Das Osmanische Reich bedurfte als weites und multi-ethnisches Imperium eines flexiblen und systematischen Rechtssystems; die Methodologie Abû Hanîfas antwortete eben auf dieses Bedürfnis. Das Amt des Schaichülislâm legte bei der Anpassung von Gesetz (Kânûn) und Gewohnheit (ʿUrf) an die Scharia ausnahmslos den hanafitischen Fiqh zugrunde. Dies bildete, zusammen mit den geistigen Institutionen des osmanischen Tekke-Zâwiya-Systems, sowohl die rechtliche als auch die geistige Infrastruktur des Staates.

Die Zeugnisse der Vertiefung des hanafitischen Fiqh im Osmanischen Reich sind zahlreich: Molla Hüsrevs (gest. 885/1480) Durar wa Ghurar, die Fatwâ-Sammlungen Ibn Kemâls (Kemalpaschazâde) und besonders Ebussuûd Efendis (gest. 982/1574) sind grundlegende Werke, die die hanafitischen Furûʿ an die osmanische Praxis anpassen. Ebussuûds Bemühen, das Gesetzeswerk (Kânûnnâme) mit dem schariarechtlichen Recht zu versöhnen, ist ein glänzendes Beispiel dafür, wie sich die Grundsätze des Istihsân und der ʿUrf Abû Hanîfas auf staatlicher Ebene betreiben lassen. Zeitgenössische Forscher (etwa die Arbeiten Guy Buraks) bezeichnen die Annahme der hanafitischen Rechtsschule als „Staatsrechtsschule" durch das Osmanische Reich als „die zweite Formierung des islamischen Rechts": Nunmehr bestimmt die bevorzugte Ansicht nicht allein die Beratung der Gelehrten, sondern zugleich die offizielle Bestätigung des Staates. Dieser Prozess ist die reifste Stufe in der Geschichte des institutionellen Zusammengehens der politischen Macht — von der sich Abû Hanîfa aus persönlicher Gottesfurcht ferngehalten hatte — mit seiner Rechtsschule.

Moderner Einfluss und Erbe

In der Gegenwart lässt sich der Einfluss Abû Hanîfas auf mehreren Achsen lesen. Hinsichtlich der Rechtsreform ist die in der osmanischen Spätzeit erarbeitete Madschalla-i Ahkâm-i ʿAdliyya (1869–1876) die erste moderne Kodifikation des islamischen Zivilrechts in der Geschichte und unmittelbar auf dem hanafitischen Fiqh aufgebaut; die Madschalla wurde später für die Zivilrechtskodifikation vieler moderner muslimischer Staaten zum Modell. In der Auseinandersetzung um die Wiederöffnung der Rechtsfindung (Idschtihâd) verwiesen die Reformer des 19.–20. Jahrhunderts am häufigsten auf die flexible Methodologie Abû Hanîfas; denn die Grundsätze des Istihsân und der Maslaha liefern ein kräftiges Werkzeug, um auf die neuen Fragen des modernen Lebens fiqh-rechtliche Antworten hervorzubringen. In der Türkei ist der offizielle Ilmihâl des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet) gänzlich hanafitisch fundiert, und in modernen Fragen (Bank, Versicherung, Organtransplantation usw.) wird zumeist die hanafitische Istihsân-Maslaha-Logik betrieben.

Im Bereich des akademischen islamischen Rechts wiederum steht die Istihsân- und Maslaha-Lehre Abû Hanîfas im Zentrum der modernen Auseinandersetzungen um die Usûl al-Fiqh; die zeitgenössischen Ansätze der „fiqh-rechtlichen Billigkeit" und der „maslaha-gestützten Rechtsfindung" speisen sich in großem Maße aus dem hanafitischen Erbe. Auch in den Studien der modernen islamischen Ökonomie und Finanz ist das hanafitische Vertragsrecht (Verträge wie Salam, Istisnâʿ, Mudâraba) der grundlegende Bezugspunkt; denn das Handelsrecht Abû Hanîfas hatte die fiqh-rechtliche Infrastruktur zinsfreier Finanzinstrumente in vollendetster Weise errichtet.

Schließlich tritt die Beziehung Abû Hanîfa–Dschaʿfar as-Sâdiq in der Gegenwart als symbolischer Ausgangspunkt der Bemühungen um wissenschaftliche Annäherung zwischen den Rechtsschulen hervor; sie erinnert an die gemeinsame wissenschaftliche Wurzel zwischen der Tradition der Dschaʿfariyya und den sunnitischen Schulen. Diese Betonung liefert den historischen Boden dafür, die Rechtsschulen nicht als rivalisierende Lager, sondern als verschiedene, aus einer gemeinsamen Quelle gespeiste Adern der Rechtsfindung zu sehen. Das Grabmal (Türbe) Abû Hanîfas befindet sich heute im Stadtviertel al-Aʿzamiyya von Baghdad — das Viertel hat seinen Namen vom Titel des Imams al-Imâm al-Aʿzam und ist seit Jahrhunderten ein geistiges Zentrum, das viele Herrscher geschützt und ausgebaut haben.

Fazit

Imam Abû Hanîfa ist der große Mudschtahid, der das islamische Rechtsdenken in eine systematische Disziplin der Rechtsfindung überführte. Indem er Raʾy, Qiyâs und Istihsân als ein methodologisches Ganzes betrieb, begründete er einen flexiblen Fiqh, der den überlieferten Quellen treu blieb und zugleich auf die wechselnden Verhältnisse des Lebens zu antworten vermochte. Sein Genie liegt darin, dass er Überlieferung und Vernunft, Tradition und Neuerung, die Strenge der Regel und die Flexibilität der Billigkeit in ein Gleichgewicht setzte; dieses Gleichgewicht erklärt, warum seine Rechtsschule eintausenddreihundert Jahre lang lebendig bleiben und warum sie in derart verschiedenen Geographien Wurzeln schlagen konnte. Mit seiner Gottesfurcht, seiner Askese und seiner Unabhängigkeit von der politischen Macht hinterließ er zudem ein moralisches Paradigma. Diese Gestalt, die ihre Verpflichtung gegenüber Dschaʿfar as-Sâdiq offen verkündete, die bei demselben Lehrer wie Imam Mâlik ibn Anas studierte und die durch ihren Schüler Imam asch-Schâfiʿî heranbildete, ist auch eines der glänzendsten Glieder des gemeinsamen wissenschaftlichen Gewebes der vier Rechtsschulen, das um die Achse gegenseitiger Achtung gewoben ist. Sein Erbe lebt bis heute als eine Rechtstradition fort, die den Alltag eines großen Teils der Muslime auf Erden lenkt.