Bedeutende Persönlichkeiten

Imam Mâlik ibn Anas

Der Imam der mâlikitischen Rechtsschule (711–795); er lebte in Medina, begründete die Methode der „Praxis der Leute Medinas" (ʿAmal Ahl al-Madîna), verfasste mit der al-Muwattaʾ die erste Hadith-Fiqh-Synthese des Islam und war als großer Mudschtahid für seine Gottesfurcht (Taqwâ) und seine Bindung an die Sunna bekannt.

29 Verbindungen Bedeutende Persönlichkeiten Auf der Karte zeigen → ⌛ Sonstige

Einleitung: Der Rechtsgelehrte von Medina

Abû ʿAbdillâh Mâlik ibn Anas ibn Mâlik ibn Abî ʿÂmir al-Asbahî — der Imam der mâlikitischen Rechtsschule, der Gipfel des Fiqh des Hidschâz und eine der Grundsäulen der Geschichte der Hadithwissenschaft — nimmt im islamischen Rechtsdenken eine einzigartige Stellung ein. Sein unterscheidender Beitrag besteht darin, dass er die Rechtstheorie nicht auf abstraktes Vernunftschließen, sondern auf die „lebendige gesellschaftliche Praxis" gründete. Für Mâlik ist der Fiqh, noch vor einem Spiel des Geistes, eine Tradition, die sich im Alltagsleben Medinas, der Schwesterstadt von Mekka und der Kaʿba, konkretisiert.

Mâlik ist zugleich eine der Grundsäulen der Hadithwissenschaft; seine Sorgfalt in der Überlieferung gilt als Vorbotin der gesamten späteren Hadithkritik-Tradition. Diese Notiz behandelt Mâlik nicht im Rahmen eines rechtsschulischen Eifers, sondern als eine wissenschaftlich-geistige Persönlichkeit: als einen Hadithgelehrten (Muhaddith), der der Sunna des Propheten (Friede sei auf ihm) außergewöhnliche Achtung entgegenbrachte, als einen Gelehrten, der auch bei Dschaʿfar as-Sâdiq in die Lehre ging, als einen Asketen (Zâhid), der ein Sinnbild der Gottesfurcht und der Würde (Waqâr) war, und als ein Mitglied jenes Kreises, der — gemeinsam mit Imam Abû Hanîfa, Imam asch-Schâfiʿî und Imam Ahmad ibn Hanbal — von gegenseitiger tiefer Achtung der vier großen Rechtsschulgründer getragen war. Ihn zu verstehen heißt, einen Typus der Weisheit zu verstehen, der das Recht nicht als ein abstraktes Vernunfterzeugnis, sondern als das lebendige Gedächtnis einer Gesellschaft sieht; für Mâlik hatte sich das Richtige zumeist im jahrhundertealten Brauch Medinas längst manifestiert.

Leben und historischer Kontext

Mâlik wurde um das Jahr 93 H (711 n. Chr.) in Medina geboren (manche Quellen geben auch das Jahr 90 H an). Sein Vater Anas ibn Mâlik al-Asbahî war ein frommer Mann; die Familie stammte ursprünglich aus dem Stamm der Asbah in Südarabien (dem heutigen Jemen) und hatte sich, nachdem ihre Vorfahren Muslime geworden waren, in Medina niedergelassen. Hier ist auf einen wichtigen Punkt zu achten: Der Gefährte, der der Urgroßvater des Imams war, und der berühmte Diener des Propheten, der Gefährte Anas ibn Mâlik, sind verschiedene Personen; die Namensähnlichkeit ist ein Zufall. Viele Mitglieder der Familie befassten sich mit der Hadithüberlieferung; sein Großvater Mâlik ibn Abî ʿÂmir war ein Tâbiʿî, der in der Zeit der Aufzeichnung des ʿuthmânischen Mushafs gedient hatte.

Die Zeit, in der Mâlik lebte, fällt mit den letzten Jahren des umayyadischen Kalifats und der Gründungsepoche des abbasidischen Kalifats zusammen — also nahezu mit demselben Jahrhundert wie Imam Abû Hanîfa. Doch waren ihre geographisch-soziologischen Kontexte sehr verschieden: Während das Kûfa Abû Hanîfas ein multi-ethnisches, kommerzielles, verstädtertes abbasidisches Zentrum war, war das Medina Mâliks die reine Stadt des Propheten, ein ruhendes und heiliges Zentrum, in dem die Geschlechter der Gefährten fortlebten und die religiöse Praxis als lebendige Tradition gelebt wurde. In Medina lebten noch Kinder und Enkel der Gefährten, und die Art des in der Moschee des Propheten verrichteten Gebets, die Weise des Adhân-Rufs, die Praktiken von Fasten und Zakât wurden in einer ununterbrochenen Kette von Generation zu Generation überliefert. Dieser kulturelle Unterschied sollte die Methodologien der beiden Imame in verschiedene Kanäle lenken: Während das wandelbare städtische Leben Kûfas das Vernunftschließen in den Vordergrund rückte, machte der tief verwurzelte Brauch Medinas es natürlich, die lebendige Praxis zugrunde zu legen.

Mâlik verließ Medina sein Leben lang fast nie; außer zur Pilgerfahrt begab er sich auf keine langen Reisen. Dieses „Verharren am Ort" ist auch ein Sinnbild seiner Methodologie: Es war nicht nötig, die Wahrheit in der Ferne zu suchen, denn das Erbe des Propheten lebte ohnehin in den Straßen, Häusern und der Moschee dieser Stadt. In seinen Augen war Medina mehr als ein geographischer Ort — es war ein lebendiges Archiv der Sunna.

Seine Lehrer und sein Wissenskreis

Mâlik begann das Studium in sehr jungem Alter. Den klassischen Quellen zufolge gab ihm seine Mutter, als sie ihn in den schönsten Kleidern zur Versammlung der Rechtsgelehrten sandte, den Rat: „Lerne zuerst den Anstand (Adab) des Wissens, dann das Wissen selbst"; diese Episode wird den folgenden Generationen als Quelle seiner fiqh-rechtlichen Gewissenhaftigkeit erzählt.

Sein wichtigster Lehrer war ʿAbd ar-Rahmân ibn Hurmuz al-Aʿradsch (gest. 117/735), einer der berühmten Tâbiʿî-Rechtsgelehrten Medinas. Sein zweiter großer Lehrer war Nâfiʿ, der Freigelassene ʿAbdullâh ibn ʿUmars, wodurch sich Mâlik unmittelbar an das Hadith- und Fatwâ-Erbe ʿUmars anknüpft. Drittens gehört Ibn Schihâb az-Zuhrî (gest. 124/742) — einer der Pioniere der Hadithaufzeichnung — zu seinen Lehrern. Ein weiterer wichtiger Lehrer war Rabîʿat ar-Raʾy (gest. 136/753); interessanterweise lehrte dieser für seine Neigung zum Vernunftschließen bekannte Rechtsgelehrte Medinas Mâlik, die Begründungen der Fragen zu hinterfragen. Mâlik zeigte bei der Auswahl seiner Lehrer große Sorgfalt und nahm nicht von jedem Hadithe an; er machte zur Bedingung, dass die Person, von der er überlieferte, sowohl ein zuverlässiges Gedächtnis als auch eine vertrauenswürdige Frömmigkeit besaß. Diese Sorgfalt ist auch der Hauptgrund, warum er in der Hadithwissenschaft als Autorität gilt: Die Überliefererketten (Isnâd) der Überlieferungen in der al-Muwattaʾ werden zu den festesten Ketten der Hadithgeschichte gezählt; von diesen wird die Kette Mâlik → Nâfiʿ → Ibn ʿUmar unter den Hadithgelehrten als Silsilat adh-Dhahab („goldene Kette") bezeichnet. Mâlik trat überdies auch mit Dschaʿfar as-Sâdiq in eine Lehrbeziehung, überlieferte von ihm und erwähnte ihn mit den Worten: „Der vertrauenswürdige (thiqa) Dschaʿfar b. Muhammad sagte mir persönlich, dass…". So schlossen sich Imam Abû Hanîfa und Mâlik gemeinsam an die zentrale Persönlichkeit der Tradition der Ahl al-Bayt — den Sohn Muhammad al-Bâqirs — an; dies ist ein eindrückliches Zeichen dafür, wie tiefe Wurzeln das schulübergreifende wissenschaftliche Gewebe hat.

Nachdem Mâlik sein Studium abgeschlossen hatte, gründete er in der Prophetenmoschee (al-Masdschid an-Nabawî) seinen Lehrkreis. Sein Stil war überaus ehrfurchtsvoll und würdevoll: Vor dem Unterricht nahm er die rituelle Waschung (Wudûʾ) vor, kleidete sich in seine schönsten Gewänder, parfümierte sich, richtete seinen Turban und setzte sich erst dann auf den Lehrstuhl — denn er sagte: „Dort, wo der Hadith des Propheten gesprochen wird, muss man sich verhalten, als sei man in der Gegenwart des Propheten." Einer Überlieferung zufolge ließ er sich beim Überliefern eines Hadith nicht aus der Fassung bringen, selbst wenn ihn etwas schmerzte oder ihn ein Skorpion stach, und sagte: „Ich schäme mich, den Hadith des Gesandten Gottes im Stehen oder in Eile zu sprechen." Seine Schüler gaben ihre Fragen schriftlich; wenn er antworten wollte, senkte sich tiefe Stille über die Umgebung. Dieser Stil der „Überlieferung des Hadith in der Gegenwart des Gesandten Gottes" wurde zum unterscheidenden Charakter der späteren mâlikitischen Tradition und zum Beispiel dafür, wie sich die der Sunna entgegengebrachte Achtung in einen geistigen Anstand verwandeln kann. Mâliks Kreis blieb mehr als vierzig Jahre lang die angesehenste Wissensversammlung Medinas; Schüler aus fernen Landen strömten allein deshalb nach Medina, um zu seinen Füßen zu sitzen.

Methodologische Grundsätze: Die Hierarchie der Quellen

Mâliks Fiqh-Methodologie steht zwar in tiefem methodologischem Gegensatz zu Imam Abû Hanîfa, trägt aber strukturelle Nähe zu Imam Ahmad ibn Hanbal. Die späteren mâlikitischen Usûl-Gelehrten (al-Qarâfî, asch-Schâtibî) systematisieren diese Methodik in folgender Hierarchie.

Primärquelle: der Koran. Für Mâlik kommt der Koran vor allem anderen; sein Wortlaut (Lafz), sein Zâhir und sein Mafhûm (die begriffliche Bedeutung im Hintergrund des Wortlauts) erzeugen Urteile. Mâlik achtet beim Verständnis des Korans sowohl auf die grammatischen Feinheiten als auch auf die Absicht der Verse; deshalb gibt es auch ein ihm zugeschriebenes kleines Werk Tafsîr Gharîb al-Qurʾân.

Sekundärquelle: die Sunna (Hadith). An diesem Punkt verfährt Mâlik weitaus großzügiger als die Hanafiten: Er verwendet auch den âhâd-Hadith (mit einzelner Überliefererkette) als Beweis. Der Grund dafür ist, dass er in Medina lebt: Die Festigkeit des Isnâd eines in der Stadt des Propheten überlieferten Hadith zu bestätigen, war im Vergleich zu anderen Städten leichter; denn die Überlieferer (Râwî) und ihre Vertrauenswürdigkeit waren in dieser kleinen und tief verwurzelten Gemeinschaft genau bekannt. Doch ist für ihn die Sunna nicht auf den mündlichen Hadith beschränkt — und dies öffnet die Tür zum originellsten Grundsatz der Rechtsschule.

Tertiärquelle: der Ausspruch eines Gefährten (Sahâbî). Wenn Hadith oder Praxis (ʿAmal) die Frage nicht lösen, wird die Ansicht eines Gefährten herangezogen.

Quartärquelle: der Qiyâs. Wenn auch nicht so intensiv wie die Hanafiten, wendet auch Mâlik den Qiyâs an; er stellt die ʿIlla einer Frage fest und erweitert sie auf ähnliche Fälle. Doch zieht sich für Mâlik der Qiyâs zurück, wenn er der Praxis Medinas (ʿAmal-i Madîna) und dem authentischen Hadith widerspricht; das heißt, das Vernunftschließen steht im Dienst der lebendigen Sunna, tritt nicht an ihre Stelle.

Hinzu kommt, dass in der mâlikitischen Methodik der Sadd adh-Dharâʾiʿ (das vorbeugende Versperren der zum Übel führenden Mittel) und besonders die ʿUrf-ʿÂda (der lokale Brauch, insbesondere der Brauch Medinas) einen wichtigen Platz einnehmen.

ʿAmal Ahl al-Madîna: Die Signatur der mâlikitischen Methodik

Die Signatur der mâlikitischen Rechtsschule ist der Grundsatz des ʿAmal Ahl al-Madîna (der Praxis der Leute Medinas). Medina hatte die Kinder, Enkel, Gefährten des Propheten (Friede sei auf ihm) und deren Schüler herangebildet. Wenn es eine Praxis gab, die die Leute Medinas jahrhundertelang ununterbrochen fortführten — wie die Art des Gebets, die Ordnung des Adhân, die Praktiken von Maß und Gewicht, die Stiftungsregelungen —, so ist dies für Mâlik die „lebendige Sunna" und stärker als ein Hadith mit einzelner Überliefererkette. Denn die gemeinschaftlich fortgeführte Praxis selbst ist eine mutawâtir-Zeugniskette. Der zeitgenössische Forscher Yasin Dutton hat diesen Grundsatz in seinem Werk The Origins of Islamic Law: The Qurʾan, the Muwatta' and Madinan 'Amal (1999) ausführlich analysiert und gezeigt, dass die „Sunna" die kollektiv erinnerte Vorbildlichkeit des Propheten und der „ʿAmal" die faktische Manifestation dieser Vorbildlichkeit im Leben Medinas ist. Duttons wichtiger Beitrag besteht darin, dass er sowohl die klassisch-muslimische Ansicht als auch einige westliche revisionistische Thesen hinterfragt und darlegt, dass Mâliks Stützung auf den Koran und die Praxis Medinas auf die festen historischen Grundlagen des frühen islamischen Rechts verweist. Ihm zufolge ist der ʿAmal-i Madîna der „in Handlung umgesetzte Zustand" von Koran und Sunna — das heißt, die Praxis, die eine Stadt über Generationen fortführt, ist in Wahrheit die zuverlässigste überlieferte Quelle. Diese Analyse erlaubt es auch, die mâlikitische Methodik mit den Erörterungen des „Gewohnheitsrechts" (customary law) und der „lebendigen Verfassung" in der modernen Rechtstheorie in Beziehung zu setzen.

Der zweite unterscheidende Grundsatz ist der Grundsatz der Maslaha mursala (des allgemeinen Wohls, dessen Beweis nicht durch den Wortlaut bestimmt ist). Wenn es in einer Sache keinen Wortlaut (Nass) gibt und ein zu schützendes legitimes Wohl vorliegt, so kann dieses Wohl — unter der Bedingung, dass es den schariarechtlichen Absichten (Maqâsid asch-Scharîʿa) nicht zuwiderläuft — für sich genommen als Beweis gelten. Das klassische Beispiel sind Praktiken, für die es im Wortlaut kein ausdrückliches Gebot gibt, die aber dem Wohl der Gemeinschaft (Umma) dienen, wie die Sammlung des Korans durch ʿUthmân in einem einzigen Mushaf (Dschamʿ al-Qurʾân). Es besteht eine interessante Parallele: Dieser Grundsatz stellt Mâlik auf erstaunliche Weise an eine ähnliche Stelle wie der Istihsân Imam Abû Hanîfas; nur nennt Mâlik dies „Maslaha", Abû Hanîfa „Istihsân". Dass die beiden großen Imame auf dasselbe rechtliche Bedürfnis mit verschiedenen Namen antworten, ist ein natürliches Beispiel der Vielfalt der Rechtsfindung und zeigt, dass die Rechtsschulen keine einander verwerfenden, sondern auf verschiedenen Wegen zum selben Ziel gelangende Gefüge sind.

Drittens betreibt Mâlik den Grundsatz des Sadd adh-Dharâʾiʿ mit Nachdruck: Eine Handlung, die für sich genommen legitim erscheint, wird im Voraus verboten, wenn sie offenkundig zum Verbotenen führt. Dies ist ein feinsinniger Grundsatz, der zeigt, dass das Recht nicht nur auf die Handlung selbst, sondern auch auf ihre Folgen blickt. In der mâlikitischen Methodik nehmen überdies der Istishâb (die Annahme, dass ein Urteil fortbesteht, bis sein Gegenteil erwiesen ist) und der Beweiswert der Praxis der Gefährten einen wichtigen Platz ein. All diese Grundsätze zeigen, wie reich und vielschichtig Mâliks Rechtsverständnis ist; er ist kein bloßer Sammler von Hadithen, sondern zugleich ein tiefgründiger Rechtstheoretiker.

Wie man sieht, legt Mâliks Methode ein traditionsgestütztes Rechtsverständnis zugrunde; für ihn ist die lebendige Praxis Medinas zuverlässiger als das abstrakte Vernunftschließen. Dies ist ein orthopraktisch (auf das rechte Leben) zentrierter Ansatz: Er legt ebenso sehr wie den rechten Glauben, ja noch sichtbarer, das rechte Leben zugrunde. Dieser Charakter des mâlikitischen Rechts hat es besonders im Recht des Gottesdienstes, der Familie und der Ehe überaus stabil gemacht; denn diese Bereiche enthalten die tiefstverwurzelten und am wenigsten wandelbaren Praktiken einer Gesellschaft. Mâliks Genie liegt darin, zu sehen, dass das Recht nicht allein in Texten, sondern auch im lebendigen Gedächtnis einer Gesellschaft zu finden ist; dies ist rechtsphilosophisch eine überaus tiefe Einsicht und macht ihn zu einem frühen Vorläufer der zeitgenössischen Theorien des „Gewohnheitsrechts" und des „institutionellen Brauchs".

al-Muwattaʾ: Die erste Hadith-Fiqh-Synthese

Mâliks wichtigstes Werk, die al-Muwattaʾ, ist zugleich die erste systematische Hadith-Fiqh-Synthesearbeit der islamischen Geschichte. Mâlik hat dieses Buch vierzig Jahre lang vielmals überarbeitet, Hinzufügungen und Streichungen vorgenommen. Das Buch ordnet die Hadithe nach fiqh-rechtlichen Kapiteln (Bâb); unter jedem Kapitel werden die einschlägigen Prophetenhadithe, Aussprüche der Gefährten, Fatwâs der Tâbiʿûn und schließlich das Ergebnis vorgelegt, das die Praxis Medinas liefert. Das heißt, die Muwattaʾ ist nicht bloß eine Hadithsammlung, sondern ein „lebendiger Fiqh-Organismus".

Der Name des Werkes „Muwattaʾ" bedeutet „der geebnete, erleichterte, übereinstimmend gebilligte Weg"; schon dieser Name zeigt, dass Mâlik sein Werk nicht als ein Feld der Auseinandersetzung, sondern als einen Rechtsleitfaden konzipierte, über den Übereinstimmung erzielt wurde. Der klassischen Überlieferung zufolge schrieb Mâlik das Werk anfänglich mit etwa zehntausend Hadithen und verringerte ihre Zahl bei jeder Überarbeitung, indem er die festesten und nötigsten beließ; seine endgültige Fassung enthält etwa eintausendsiebenhundert Überlieferungen. Diese sorgfältige Aussiebung ist ein Widerschein seines Grundsatzes „wenig, aber fest".

Die Muwattaʾ hat verschiedene Überlieferungen (Riwâyât); die berühmteste ist die Überlieferung von Yahyâ ibn Yahyâ al-Laithî und bildet heute die Grundlage der maghrebinisch-andalusischen mâlikitischen Tradition; eine andere ist die Überlieferung von Muhammad asch-Schaibânî, die den Dialog der Hanafiten mit Mâlik widerspiegelt — schon das Bestehen dieser Überlieferung zeigt die Lebendigkeit des wissenschaftlichen Austauschs zwischen der Schule Imam Abû Hanîfas und Mâlik. Insgesamt sind etwa vierzehn verschiedene Überlieferungen festgestellt worden; diese Vielfalt ist der Beleg dafür, wie verbreitet das Werk in allen Teilen der islamischen Welt gelesen wurde. Der berühmte Ausspruch Imam asch-Schâfiʿîs: „Nach dem Koran gibt es auf Erden kein authentischeres Buch als die Muwattaʾ." Dieser Ausspruch wurde vor der Aufzeichnung des Sahîh al-Buchârî und des Sahîh Muslim gesprochen; später ging der Titel „authentischstes Buch" auf Imam al-Buchârî über, doch wurde die methodologische Pionierrolle der Muwattaʾ niemals vergessen. Das andere große Werk des Imams ist die enzyklopädische Referenz des maghrebinischen Mâlikismus, die al-Mudawwana al-Kubrâ, die durch seine Schüler Asad ibn al-Furât und besonders Sahnûn (gest. 240/854) zusammengestellt wurde.

Seine Schüler und seine Gottesfurcht

Mâliks Lehrkreis war jahrzehntelang der zentrale intellektuelle Ort Medinas. Sein berühmtester Schüler Imam asch-Schâfiʿî (gest. 204/820) war in jungem Alter von Mekka nach Medina gekommen, hatte die Muwattaʾ auswendig gelernt und jahrelang bei Mâlik verweilt; mochte er später auch seine eigene originelle Methodologie entwickeln und zum ʿAmal-i Madîna kritische Distanz einnehmen, so bewahrte er doch bis zu seinem Tod die tiefe Achtung vor seinem Lehrer. Dies ist ein schönes Beispiel dafür, wie die wissenschaftliche Meinungsverschiedenheit mit Achtung einhergehen kann: Der Schüler kann sich von seinem Lehrer trennen, doch die ihm entgegengebrachte Ehrerbietung schwindet nicht. Zu seinen weiteren großen Schülern zählen Sahnûn (gest. 240/854), der die Mâlikisierung des Maghreb bewirkte und die al-Mudawwana zusammenstellte, Ibn al-Qâsim (gest. 191/806), der das Fundament des ägyptischen Mâlikismus legte, Aschhab al-Qaisî (gest. 204/819), der die Rechtsschule ebenfalls in Ägypten verbreitete, und der berberischstämmige Yahyâ ibn Yahyâ al-Laithî (gest. 234/848), der die Muwattaʾ nach al-Andalus trug. Diese Schüler sind der lebendige Beweis dafür, wie sich der Lehrkreis eines Lehrers in die Rechtstradition eines ganzen Zivilisationsbeckens verwandeln kann.

Mâlik war ein Sinnbild der Gottesfurcht und der Würde. Die Achtung, die er beim Überliefern des Hadith zeigte, trug er in jeden Bereich seines Lebens, mied unnötiges Reden und verfuhr beim Fällen von Urteilen überaus vorsichtig. Einer seiner berühmten Aussprüche lautet: „Über eine Frage ‚ich weiß es nicht‘ zu sagen, ist die Hälfte des Wissens." Es wird überliefert, dass er, als ihm vierzig Fragen gestellt wurden, auf sechsunddreißig mit „ich weiß es nicht" antwortete; dies geschah nicht aus Unwissenheit, sondern weil er um die schwere Verantwortung des Urteilens wusste. Diese Haltung wurde in allen späteren Traditionen als Beispiel wissenschaftlicher Bescheidenheit erwähnt.

Sein Leben verlief nicht ohne Bedrängnis: Während einer im Jahr 147 H in Medina ausbrechenden politischen Krise erteilte er eine Fatwâ über die Ungültigkeit eines erzwungenen Treueeids (Baiʿa); als diese Fatwâ politisch verwendet wurde, wurde er verhaftet und geschlagen, wobei seine Arme Schaden nahmen. Dennoch wich er nicht von seiner wissenschaftlichen Haltung ab und weigerte sich später, Medina zu verlassen, obwohl der Kalif ihn wieder gewogen stimmen wollte, ja sogar der abbasidische Kalif al-Mansûr ihm anbot, die Muwattaʾ zum offiziellen Staatsrecht zu erklären: „In der Stadt des Gesandten Gottes wird das Erbe des Gesandten Gottes bewahrt; wir können uns von hier nicht fortrühren", sagte er. Sogar das Angebot, die Muwattaʾ zum einzigen offiziellen Buch zu machen, wies er zurück mit den Worten: „Die Menschen haben in verschiedenen Regionen verschiedene authentische Überlieferungen empfangen; es wäre nicht richtig, sie zu einer einzigen Ansicht zu zwingen" — dies ist ein eindrückliches Zeichen der tiefen Achtung, die er der Vielfalt der Rechtsfindung entgegenbrachte. Diese Moral des „in der Mitte Verharrens" ist ein Beispiel, das sich in der Person des Imams in der Erörterung von Askese und den Gütern der Welt konkretisiert. Mâlik verstarb im Jahr 179 H (795 n. Chr.) in einem Alter von nahezu neunzig Jahren und wurde auf dem Friedhof Dschannat al-Baqîʿ an der Seite der edlen Gefährten bestattet.

Vergleichende Perspektive: Die methodischen Unterschiede der vier sunnitischen Rechtsschulen

Der Mâlikismus repräsentiert unter den vier sunnitischen Rechtsschulen das Ende der traditionsgestützten Orthopraxie. Die folgende Tabelle fasst die unterscheidende Methodik und den soziologischen Charakter jeder Rechtsschule zusammen.

Rechtsschule Imam / Zentrum Unterscheidende Methodik Hadith-Haltung Soziologischer Charakter
hanafitische Rechtsschule Abû Hanîfa / Kûfa Raʾy, Qiyâs, Istihsân Zurückhaltung beim âhâd städtisch, kommerziell, multi-ethnisch
mâlikitische Rechtsschule Mâlik / Medina Praxis der Leute Medinas, Maslaha offen für âhâd stammlich-ländlich, traditionszentriert
schâfiitische Rechtsschule asch-Schâfiʿî / Ägypten Usûl al-Fiqh, Bayân authentischer âhâd als Beweis Handels- und Seebecken
hanbalitische Rechtsschule Ahmad / Baghdad Wortlaut-Zentriertheit, Athar weiteste Hadith-Annahme Kern Nadschds

Vergleich mit dem Hanafismus: Der Hanafismus ist mit Qiyâs und Istihsân durch abstraktes Vernunftschließen geprägt; der Mâlikismus mit dem ʿAmal-i Madîna durch konkrete historische Bezeugung. Interessanterweise teilten Imam Abû Hanîfa und Mâlik einen gemeinsamen Lehrer wie Dschaʿfar as-Sâdiq, und überdies spielten Mâliks Maslaha und Abû Hanîfas Istihsân funktional eine ähnliche Rolle; das heißt, der Unterschied zwischen ihnen ist ein Unterschied der Betonung, nicht im grundlegenden Ziel. Vergleich mit dem Schâfiismus: Da Imam asch-Schâfiʿî ein Schüler Mâliks war, besteht zwischen den beiden Rechtsschulen eine tiefe strukturelle Nähe; auch asch-Schâfiʿî ist eng an den Hadith gebunden, akzeptiert aber den ʿAmal-i Madîna nicht als einen eigenständigen Beweis. asch-Schâfiʿî hat in seinem Werk Ichtilâf Mâlik wa'sch-Schâfiʿî eben diesem Thema einen Abschnitt gewidmet, dies aber im Rahmen der Achtung vor seinem Lehrer, als eine wissenschaftliche Disputation getan. Vergleich mit dem Hanbalismus: Auch Imam Ahmad ibn Hanbal trägt Nähe zu Mâlik — beide legen Wert auf die Kraft des Hadith und die Bewahrung der Tradition; doch ist der Hanbalismus eine striktere Wortlaut-Zentriertheit und geht an weite Grundsätze wie die Maslaha mursala des Mâlikismus zurückhaltender heran. Diese Unterschiede sind kein Wettstreit der Überlegenheit, sondern die pluralen und legitimen Früchte der Rechtsfindung, die dieselben überlieferten Quellen auf verschiedenen historischen Böden hervorbrachten; so haben denn auch alle vier Imame einander als große Gelehrte anerkannt und die Ansichten des jeweils anderen geehrt.

Die geographische Ausbreitung der Rechtsschule

Die mâlikitische Rechtsschule schritt, nachdem sie im Hidschâz entstanden war, rasch nach Westen vor: Ägypten → Maghreb (Tunesien, Algerien, Marokko) → al-Andalus (das islamische Spanien ab 711) → Sudan und das subsaharische Westafrika (Mali, Senegal, der Norden Nigerias). Bei dieser Ausbreitung war die Rolle der Schüler bestimmend: Sahnûn mâlikisierte den Maghreb, indem er in Kairouan die al-Mudawwana aufzeichnete; Ibn al-Qâsim legte das Fundament der Rechtsschule in Ägypten; Yahyâ ibn Yahyâ al-Laithî wiederum trug die Muwattaʾ nach al-Andalus. So wurde eine aus dem Wissenskreis Medinas hervorgegangene Tradition binnen weniger Generationen zur Rechtssprache einer weiten Geographie, die vom Atlantik bis zur Sahara reichte. Heute ist der Mâlikismus in diesen Geographien noch immer die vorherrschende Rechtsschule; überdies hat er in manchen Regionen des Golfs (Bahrain, die traditionellen Geschlechter Kuwaits, manche Regionen der Vereinigten Arabischen Emirate) eine starke Präsenz. Die in der Zeit von al-Andalus um Córdoba entstandene mâlikitische Rechtsschule wurde der erste Kanal, über den das islamische Recht Europa vorgestellt wurde. Das Werk asch-Schifâʾ bi-taʿrîf huqûq al-Mustafâ des Qâdî ʿIyâd (gest. 544/1149), in dem sowohl der mâlikitische Kalâm als auch der rechtliche Status des Propheten (Friede sei auf ihm) behandelt werden, entstand als weltberühmter Klassiker aus dieser Tradition.

Der Mâlikismus in al-Andalus und im Maghreb

Die glänzendste historische Heimat der mâlikitischen Rechtsschule war ohne Zweifel al-Andalus und der Maghreb. Die ab dem 8. Jahrhundert über Nordafrika und die Iberische Halbinsel verbreitete Rechtsschule wurde dort nicht nur ein Rechtssystem, sondern ein Zivilisationsrahmen. Der andalusische Umayyadenstaat nahm den Mâlikismus als offizielle Rechtsschule an; die großen Richter und Rechtsgelehrten Córdobas errichteten eine Rechtstradition, die auf der Muwattaʾ-Überlieferung des Yahyâ ibn Yahyâ al-Laithî beruhte. Dies ist am Westende der islamischen Welt, die sich von Mekka und der Kaʿba bis zu den Küsten des Atlantiks erstreckt, eine eigentümliche und überaus produktive wissenschaftliche Tradition.

Der andalusische Mâlikismus brachte sowohl große Juristen als auch große Literaten und Philosophen hervor. Qâdî ʿIyâd (gest. 544/1149) — der große Gelehrte, der mit dem Werk asch-Schifâʾ bi-taʿrîf huqûq al-Mustafâ den klassischen Text der Prophetenliebe verfasste — ging aus der mâlikitischen Tradition hervor. Dieses Werk Qâdî ʿIyâds wurde nicht nur in der mâlikitischen Welt, sondern in der gesamten islamischen Geographie — einschließlich der osmanisch-hanafitischen Welt — jahrhundertelang gelesen und geliebt; schon dies ist ein schönes Beispiel dafür, dass die Rechtsschulen das wissenschaftliche Erbe des jeweils anderen teilten. Das Werk eines mâlikitischen Gelehrten über die Prophetenliebe konnte auch das Hauptbuch eines fiqh-rechtlich hanafitischen türkischen Derwischs sein — denn die wissenschaftlichen Traditionen trafen sich weit jenseits der Grenzen der Rechtsschulen in einer gemeinsamen geistigen Sprache. Auch Ibn Ruschd (der Philosoph Averroes) entstammt in Córdoba einer Familie mâlikitischer Oberrichter; auch sein Großvater war ein großer mâlikitischer Rechtsgelehrter. Dies ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie die mâlikitische Rechtsdisziplin und das philosophische Denken auf demselben Boden nebeneinander erblühen konnten. In der mehrreligiösen (muslimisch-christlich-jüdischen) Umgebung von al-Andalus wurden die vom mâlikitischen Recht entwickelten pluralistischen Praktiken — im Kontext der convivencia (des Zusammenlebens) — zu einer Inspirationsquelle für die spätere pluralistische Rechtstheorie. In dieser Zeit beherbergte Córdoba die größten Bibliotheken und die glänzendsten Wissensversammlungen der Welt; mâlikitische Rechtsgelehrte, Philosophen, Ärzte und Dichter wurden im selben kulturellen Klima herangebildet. Dieses goldene Zeitalter der mâlikitischen Rechtsschule in al-Andalus ist eines der glänzendsten Beispiele der Geschichte dafür, wie eine Rechtstradition zum Rückgrat einer ganzen Zivilisation werden kann.

asch-Schâtibî und die Theorie der Maqâsid

Einer der größten Beiträge des mâlikitischen Usûl-Denkens ist die Theorie der Maqâsid asch-Scharîʿa (der Absichten der Scharia). Der Name, der diese Theorie systematisierte, ist der große andalusische mâlikitische Usûl-Gelehrte Abû Ishâq asch-Schâtibî (gest. 790/1388) und sein Hauptwerk al-Muwâfaqât. asch-Schâtibî vertritt, dass alle Hukum-Regelungen der Scharia die Absicht tragen, fünf grundlegende Zwecke (Darûriyyât) zu schützen: den Schutz der Religion, des Lebens, des Verstandes, der Nachkommenschaft und des Vermögens. Diese fünf Zwecke bilden die letzte Weisheit (Hikma) hinter dem Recht; das richtige Verständnis eines Hukum ist nur möglich, indem man sieht, wie es diesen Zwecken dient.

Die Maqâsid-Theorie ist eine natürliche und reife Verlängerung des Grundsatzes der Maslaha mursala Mâliks: Wenn die Absicht des Rechts der Schutz des Wohls der Menschen ist, dann muss jedes Hukum im Lichte dieser Absicht gewertet werden. Diese Theorie wurde in der Gegenwart zu einem zentralen Werkzeug für reformistische Denker, die das islamische Recht an neue Fragen anpassen wollen; das Werk Maqâsid asch-Scharîʿa al-Islâmiyya des tunesischen Gelehrten Tâhir ibn ʿÂschûr und viele zeitgenössische Gelehrte wie der Marokkaner ʿAllâl al-Fâsî bemühten sich, das moderne Fiqh-Denken wiederzubeleben, indem sie den Maqâsid-Rahmen asch-Schâtibîs neu bearbeiteten. Interessant ist dabei, dass die Maqâsid-Theorie heute nicht mehr nur das geteilte Usûl-Erbe der mâlikitischen Welt, sondern aller Rechtsschulen ist; Mâliks maslaha-zentrierter Ansatz hat zur schulübergreifenden gemeinsamen Sprache des modernen islamischen Denkens beigetragen. So nährte Mâliks Verständnis des „lebendigen Rechts" auch acht Jahrhunderte später noch eine der fruchtbarsten Adern des islamischen Denkens.

Sein Verhältnis zum Sufismus

Mâliks Verhältnis zum Sufismus ist zweikanalig. Im ersten Kanal ist Mâlik selbst der Vertreter der Hadith-Fiqh-Disziplin; er nähert sich den sufischen Praktiken nicht als einer Disziplin, ja es ist bekannt, dass er zu den extremen Praktiken mancher früher Sufis kritische Distanz einnahm. Im zweiten Kanal hingegen bildete die mâlikitische Rechtsschule historisch den grundlegenden Boden des Sufismus im Maghreb und in al-Andalus. Die Schâdhiliyya — die im Maghreb entstandene und sich in die Welt verbreitende große Sufismus-Schule — gliedert sich von ihrer Gründung an dem Mâlikismus an; Abû l-Hasan asch-Schâdhilî ist sowohl fiqh-rechtlich Mâlikit als auch ein geistiger Pol (Qutb). Der Klassiker Hikam al-ʿAtâʾiyya des Ibn ʿAtâʾillâh al-Iskandarî ist ein Beispiel dafür, wie sich die mâlikitische fiqh-rechtliche Schulung mit der sufischen Feinsinnigkeit verband.

Die Schâdhiliyya durchdrang das geistige Leben des Maghreb so tief, dass die Trias „mâlikitischer Fiqh + aschʿaritische ʿAqîda + schâdhilitischer Sufismus" zur charakteristischen Formel des gesamten nordafrikanischen und andalusischen Islam wurde. Auch die Tîdschâniyya und andere große Orden maghrebinischen Ursprungs erhoben sich auf diesem mâlikitischen Boden. So entwickelten sich Mâliks Hadith-Sorgfalt und die geistige Tiefe des Sufismus im Maghreb als die zwei Seiten eines einzigen Ganzen — man nennt dies zuweilen „an-Nûr al-Mâlikî" (das mâlikitische Licht).

Interessanterweise erhielt Ibn ʿArabî (der Andalusier) — der Verfasser der Fusûs al-Hikam — seine erste fiqh-rechtliche Ausbildung auf mâlikitischem Boden; mochte er sich später auch an keine Rechtsschule fest binden, so formte sich seine erste rechtliche Schulung doch in dieser Tradition. In der anatolischen Welt ist der mâlikitische Boden nicht ausgeprägt, weil das Osmanische Reich den Hanafismus zugrunde gelegt hatte; doch sind in den Werken von Sufis wie Mawlânâ Dschalâl ad-Dîn Rûmî und Yûnus Emre Spuren der Achtung vor der Hadith-Sorgfalt Mâliks zu erkennen; die Betonung der Sunna-Bindung im Mathnawî ist ein indirekter Widerschein davon. Das von Mâlik vertretene Verständnis der „lebendigen Sunna" ist im Wesentlichen ein Wert, den auch alle Sufismus-Traditionen teilen: die Vorbildlichkeit des Propheten lebendig zu halten und sie ins Zentrum des Lebens zu stellen.

Moderner Einfluss und akademisches Interesse

In der Gegenwart zeigt sich der Einfluss der mâlikitischen Rechtsschule in mehreren Bereichen. Hinsichtlich des maghrebinischen Staatsrechts beruht das Zivilrecht Marokkos, Algeriens und Tunesiens — besonders das Familienrecht — in großem Maße auf mâlikitischen Grundlagen; die Mudawwanat al-Usra Marokkos (das Familiengesetz, Reform von 2004) legt noch immer die mâlikitischen Grundsätze zugrunde, und diese Reform wird als Beispiel dafür angeführt, wie sich die Grundsätze der Maqâsid und der Maslaha an einen modernen Rechtstext anpassen lassen. Im westafrikanischen Islam richtet sich die alltägliche religiöse Praxis in Ländern wie Senegal, Mali, Niger und Mauretanien nach dem mâlikitischen Fiqh; große Orden wie die Tîdschâniyya und die Murîdiyya erheben sich auf diesem Boden. In der modernen Welt hat der mâlikitische Fiqh durch die Niederlassung der Migrationsbevölkerung maghrebinischen Ursprungs in Ländern wie Frankreich, Spanien und den Niederlanden eine neue Präsenz in Europa gewonnen; Institutionen wie der Europäische Fatwâ-Rat verwenden im Kontext des Minderheiten-Fiqh (Fiqh al-Aqalliyyât) häufig die mâlikitische Flexibilität und den Grundsatz der Maslaha mursala. In der Erörterung der Maqâsid und Maslaha hat der große andalusische mâlikitische Usûl-Gelehrte Abû Ishâq asch-Schâtibî (gest. 790/1388) mit dem Werk al-Muwâfaqât die Theorie der Maqâsid asch-Scharîʿa systematisiert; moderne reformistische Denker haben sich bemüht, das islamische Recht zu aktualisieren, indem sie seine Theorie neu bearbeiteten.

In den Forschungen zur Geschichte der Hadithaufzeichnung wiederum haben westliche Forscher von Joseph Schacht bis Harald Motzki die Muwattaʾ als grundlegendes Laboratorium der frühen Hadithgeschichte behandelt; Motzkis isnâd-zentrierte Analysen haben einige revisionistische Thesen abgemildert, indem sie zeigten, dass das frühe Überlieferungsmaterial älter sein könnte als angenommen. Auch Christopher Melcherts Werk The Formation of the Sunni Schools of Law (1997) analysiert, wie sich die mâlikitische Schule von einem „persönlichen Kreis" in eine institutionelle Rechtsschule verwandelte. Diese zeitgenössische Literatur verortet Mâlik und die Muwattaʾ auf historischem Boden; anstatt seine methodologische Originalität zu verwerfen, wertet sie sie mit einem feineren Verständnis neu.

Die Stellung der Muwattaʾ in der Hadithgeschichte

Die Stellung von Mâliks Muwattaʾ in der Hadithgeschichte lässt sich nicht von ihrer fiqh-rechtlichen Bedeutung trennen. Die etwa ein Jahrhundert vor den Sahîh-Sammlungen al-Buchârîs und Muslims verfasste Muwattaʾ überliefert den Hadith nicht nur, sondern stellt ihn in einen fiqh-rechtlichen Kontext; das heißt, sie ist das erste große Werk, das die Brücke zwischen Hadith und Hukum schlägt. In dieser Hinsicht bildet die Muwattaʾ einen Vorläufer sowohl für spätere große Sammlungen wie den Sahîh al-Buchârî als auch den Sahîh Muslim; ein Kern der strengen Authentizitätskriterien (Sihha), die Imam al-Buchârî und Imam Muslim entwickelten, ist bereits in der Sorgfalt Mâliks bei der Überliefererauswahl vorhanden.

Ein bemerkenswerter Punkt in Mâliks Hadithverständnis ist die Betonung der Qualität, nicht der Quantität: Er zieht es vor, wenige, aber feste Überlieferungen weiterzugeben, anstatt Tausende schwacher Überlieferungen. Dieser Ansatz bereitete der Entwicklung der späteren Hadithwissenschaft (ʿIlm al-Hadîth) den Boden. Auch praktisch-moralische Haditharbeiten wie die Tradition des Vierzig-Hadith-Werkes (al-Arbaʿûn) (Sammlung von vierzig Hadithen) speisen sich aus dieser strengen Überlieferungskultur, die Mâlik begründete. So wird Mâlik nicht nur als ein Fiqh-Imam, sondern zugleich als eine der Gründungspersönlichkeiten der Hadithwissenschaft erwähnt.

Fazit

Das Erbe des Imam Mâlik ibn Anas ist, kurz gesagt, das Verständnis des „in der Geschichte lebendigen Rechts". Für ihn ist der Fiqh, noch vor einem abstrakten Vernunfterzeugnis, eine Tradition, die sich im Alltagsleben Medinas konkretisiert. Dass er den jahrhundertealten Brauch einer Gesellschaft als den zuverlässigsten Zeugen der Sunna sieht; die wissenschaftliche Bescheidenheit, die sich nicht scheut, „ich weiß es nicht" zu sagen; und die tiefe Achtung, die er der Vielfalt der Rechtsfindung entgegenbringt, machen ihn nicht bloß zu einem Juristen, sondern zu einem Sinnbild der Weisheit. Seine außergewöhnliche Achtung vor der Sunna des Propheten (Friede sei auf ihm), die mit der al-Muwattaʾ errichtete Hadith-Fiqh-Synthese, seine Gottesfurcht und die Moral des „in der Mitte Verharrens" haben ihn nicht bloß zu einem Rechtsschul-Imam, sondern zu einem geistigen Paradigma gemacht. Dieser große Mudschtahid, der bei Dschaʿfar as-Sâdiq in die Lehre ging, der mit Imam Abû Hanîfa denselben Lehrer teilte und der Imam asch-Schâfiʿî heranbildete, ist auch ein tief verwurzeltes Glied des gemeinsamen wissenschaftlichen Gewebes der vier Rechtsschulen, das um die Achse gegenseitiger Achtung gewoben ist. Dass er selbst das Angebot ablehnte, die Muwattaʾ zum einzigen offiziellen Buch zu machen, aus Achtung vor der Vielfalt der Rechtsfindung, ist das schönste Symbol dieses toleranten und pluralistischen Wissensverständnisses. Sein Ansatz ist so lebendig geblieben, dass er sogar mit den Grundsätzen der „lebendigen Verfassung" und des „Gewohnheitsrechts" der modernen Rechtstheorie erstaunliche Parallelen aufweist; acht Jahrhunderte später keimte er über asch-Schâtibîs Maqâsid-Theorie neu auf und nährte das zeitgenössische islamische Denken weiter. Mâlik ibn Anas hat, kurz gesagt, als ein vorbildlicher Weiser, der die tiefe Achtung vor der Sunna in eine Rechtsmethodologie verwandelte und dies mit einem geistigen Anstand lebte, seinen Platz in der Geschichte eingenommen.